Serafe nennt Schweizer «weiterer Abgabepflichtiger» statt beim Namen
Ein Schweizer, der seit Jahrzehnten TV-Gebühren zahlt, ärgert sich: Die Serafe nennt ihn auf einer Rechnung nur «weiterer Abgabepflichtiger» statt beim Namen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Nau.ch-Leser staunt, als er kürzlich eine Serafe-Rechnung erhält.
- Er zahlt die Gebühr seit Jahrzehnten von seinem Konto aus.
- Trotzdem fehlt in der Anschrift sein Name – dort heisst er «weiterer Abgabepflichtiger».
Einmal im Jahr erhalten alle Schweizer Haushalte eine Rechnung in der Höhe von 335 Franken: Die Radio- und Fernsehabgabe, die die Erhebungsstelle Serafe einzieht.
Normalerweise wird die Rechnung namentlich an alle Erwachsenen adressiert, die in einem Haushalt wohnen. Nicht so im Fall eines Berners.
Der 61-jährige Bernhard Zumsteg* staunt, als er kürzlich den Umschlag aus dem Briefkasten holt: Die Serafe schickt die Rechnung an seine Frau – und an «weitere Abgabepflichtige».
Sein Name? Fehlt. Für ihn ein «Affront», wie er zu Nau.ch sagt.
«Würde mehr Wertschätzung erwarten!»
«Seit Jahrzehnten zahle ich die Gebühr für meine Familie. Und trotzdem scheine ich für die Serafe nicht einmal namentlich zu existieren», schimpft der Berner.
«Gerade im heutigen politischen Klima würde ich mehr Wertschätzung erwarten!» Zumsteg bezieht sich auf die Halbierungsinitiative.
Die bürgerliche Initiative fordert, dass Haushalte der SRG statt wie bisher 335 Franken nur noch 200 Franken jährlich zahlen sollen.
Das Initiativkomitee argumentiert, die Qualität bei der SRG lasse «oft zu wünschen übrig». Trotzdem sei die Abgabe in der Schweiz für Radio und Fernsehen weltweit die höchste. 200 Franken würden ausreichen.
Die Gegenseite spricht von einem «Angriff auf die Medienvielfalt». Sie argumentiert, gerade im Zeitalter von KI und Fake News sei eine «starke, unabhängige SRG unverzichtbar».
Forschende der Universität Zürich vergaben dem SRF-TV- und Radio-Angebot bei einem Schweizer Medienqualitäts-Ranking kürzlich die Bestnoten.
Berner aus «Platzgründen» nicht namentlich erwähnt
Zurück zur Serafe-Rechnung, die nicht wegen des Betrags, sondern wegen der Adresszeile für Ärger sorgt.
Erich Heynen von der Erhebungsstelle erklärt den fehlenden Namen auf Anfrage von Nau.ch wie folgt: «Bei Ein-, Zwei- und Dreipersonen-Haushalten werden sämtliche volljährigen, abgabepflichtigen Personen im Adressblock geführt.»
Ab vier Personen in einem Haushalt ändert sich die Darstellung. Dann «wird im Adressblock nur eine Person aufgeführt. Mit dem Zusatz ‹und weitere Abgabepflichtige›».
Als Grund gibt Heynen Vorgaben der Post an – «Platzgründe», erklärt er.
Weiter unten im Rechnungstext würden dann alle abgabepflichtigen Mitglieder des Haushalts namentlich erwähnt. Das ist auch auf der Rechnung der Familie Zumsteg der Fall.
Serafe adressiert nach Alter
Die Platz-Regel erklärt den Fall des Nau.ch-Lesers: Inzwischen sind alle seine Kinder volljährig, einige leben noch zu Hause. Insgesamt wohnen an seiner Adresse fünf abgabepflichtige Personen.
Doch wie entscheidet die Serafe in solchen Fällen, welche Namen weggelassen werden und welcher stehen bleibt?
Erich Heynen von der Serafe sagt dazu: «Die erstgenannte Person im Adressblock ist jeweils die Person, die für die Erhebungsstelle als Debitor erfasst ist.»
Das kann aus rechtlichen Gründen nur eine Person sein. Das System der Serafe wähle jeweils automatisch das Haushaltsmitglied aus, das dem Alter von 51 Jahren am nächsten kommt.

Denn: «Erfahrungsgemäss kann so am wahrscheinlichsten vermieden werden, dass beispielsweise bei Mehrgenerationenhaushalten ein Sohn oder eine Tochter als Debitor bestimmt wird.»
Bernhard Zumsteg ist mit seinen 61 Jahren nicht die Person seines Haushalts, die am nächsten ans Alter 51 kommt. Sondern seine ein paar Jahre jüngere Frau.
Ist der «Abgabepflichtige» noch zeitgemäss?
Und warum eigentlich der Begriff «Abgabepflichtiger»?
«Ich habe kein Problem mit der Abgabe an sich», stellt der Nau.ch-Leser klar. «Aber meiner Meinung nach ist die Serafe mit diesem Wort schlecht beraten.»
In einer modernen Demokratie findet er den Begriff schlicht «nicht zeitgemäss und zu autoritär».
Eine Kritik, die die Serafe nicht nachvollziehen kann. Das sei eine offizielle Bezeichnung, die auch die zuständigen Bundesämter, namentlich das BAKOM, BFS und die ESTV verwenden.
Schweizer können Adressblock selbst anpassen
Andere Beschwerden wegen des Begriffs habe die Serafe nicht erhalten. Darum ist für die Serafe klar: Die Abgabepflichtigen werden auch in Zukunft als solche bezeichnet.
Wolle Zumsteg künftig namentlich im Adresskopf erwähnt werden, könne er dies «einfach beantragen». Entweder über einen QR-Code auf der Rechnung oder persönlich beim Kundendienst.
*Name von der Redaktion geändert



















