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Ständerat will Autobahn-Ausweichler auf Transitachsen nicht stoppen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat lehnt eine Motion ab, die den Kantonen erlauben würde, Strassenabschnitte bei Bedarf zu sperren.

Autobahn A2 am Gotthard
Eine Motion verlangte, dass Kantone Strassenabschnitte entlang der Transitachsen bei Bedarf vorübergehend sperren können. (Symbolbild) - keystone

Sind Nord-Süd-Transitachsen wegen Staus verstopft, sollen die betroffenen Kantone den Ausweichverkehr über wichtige Durchgangsstrassen nicht ausbremsen dürfen. Dieser Meinung ist der Ständerat.

Mit 21 zu 18 Stimmen bei vier Enthaltungen lehnte er am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat ab, die die grosse Kammer mit 101 zu 92 Stimmen angenommen hatte. Sie verlangte, dass Kantone Strassenabschnitte entlang der Transitachsen bei Bedarf vorübergehend sperren können.

Das Anliegen ist nun vom Tisch. In der Motion angesprochen waren die Kantone Uri, Graubünden und Tessin. Anwohner und auch Zubringer sollen gesperrte Strassenstücke trotz Sperrungen für den Transitverkehr befahren dürfen.

Die Mehrheit verwies auf einen Bericht des Bundesrates, in dem Sperrungen als wirksam gegen Ausweichverkehr genannt wurden. Derartige Strassensperrungen seien schon heute möglich, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) namens der vorberatenden Ständeratskommission. Eine Anpassung des Gesetzes sei nicht nötig.

Keine Beschränkung auf Nord-Süd-Achse

Sie warnte zudem vor einem Dammbruch, sollten weitere Kantone derartige Sperrungen einführen. Der Bundesrat war ebenfalls gegen die Motion. Auch abseits der Nord-Süd-Transitachsen gebe es vom Autobahn-Ausweichverkehr betroffene Ortschaften.

Die verlangte Ausnahmeregelung könne darum nicht auf die Nord-Süd-Achse beschränkt werden. Der Bund habe lediglich die Kompetenz, Anordnungen der Kantone zu überprüfen und allenfalls aufzuheben, erklärte Verkehrsminister Albert Rösti.

Für die Motion setzte sich eine Minderheit um Josef Dittli (FDP/UR) ein. Die heutigen Dosiersysteme in seinem Heimatkanton Uri funktionierten heute namentlich im Sommer nicht, wenn die Gotthard-Passtrasse offen sei, gab er zu bedenken. Bei akuter Überlastung müssten die Kantone ohne den Umweg über den Bund handeln können, den es heute brauche.

Kommentare

User #5617 (nicht angemeldet)

Richtig so. Die vom Steuerzahler und Automobilisten bezahlten Strassen müssen generell immer für alle offen sein. Gleichheitsgebot entsprechend der Verfassung.

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