Ständerat will missbräuchlichen Einsprachen einen Riegel schieben
Der Ständerat möchte genauer definieren, wer zur Einsprache gegen Bauprojekte berechtigt ist.

Der Ständerat plant, gegen unnötige Verzögerungen bei Bauprojekten vorzugehen. Er möchte genauer definieren, wer zur Einsprache berechtigt ist. Einsprecherinnen und Einsprecher sollen Kosten übernehmen oder Schadenersatz zahlen müssen, wenn sie rechtsmissbräuchlich handeln.
Oppositionslos nahm die kleine Kammer am Dienstag zwei Motionen von Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) an. Beide Vorstösse gehen an den Nationalrat. Der Bundesrat war einverstanden, entsprechende Gesetzesänderungen auszuarbeiten.
Die heutige Rechtslage ermögliche es, Bau- und Entwicklungsprojekte bereits durch geringfügige oder vorgeschobene Einsprachen über Jahre hinweg zu verzögern oder gänzlich zu verhindern, argumentiert Gmür-Schönenberger. Dies verschärfe die Wohnungsknappheit, mache das Bauen teurer und hemme die Bautätigkeit.
Gesetzliche Änderung gefordert
Konkret fordert die Luzerner Ständerätin, klar zu definieren, wer von einem Bauvorhaben direkt und besonders betroffen ist und damit ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.
Entsprechend soll nach ihrem Willen eine Sanktionierung möglich sein, wenn Einsprecherinnen und Einsprecher ohne schutzwürdiges Interesse oder in erkennbar rechtsmissbräuchlicher Absicht handeln.
Zugleich verlangt die Motionärin vom Bundesrat, er solle darlegen, wie entsprechende Regelungen im Raumplanungsgesetz oder in anderen Bundesgesetzen verankert werden können, ohne die legitimen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung zu beeinträchtigen. Verschiedene Stimmen warnten, die Autonomie der Kantone nicht zu beeinträchtigen.










