Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung in ihrem Beruf nicht mehr verlieren, wenn sie an Ratssitzungen teilnehmen. Die zuständige Ständeratskommission hat eine entsprechende Vorlage zuhanden der Räte verabschiedet.
Eine Hebamme tastet in ihrer Berliner Praxis den Bauch einer schwangeren Frau ab.
Eine Hebamme tastet in ihrer Berliner Praxis den Bauch einer schwangeren Frau ab. - Annette Riedl/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt.

Das Bundesgericht hat dies jüngst in einem Leiturteil bestätigt.

Vier Standesinitiativen der Kantone Zug, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Luzern schlugen eine Gesetzesänderung vor. Die Initiativen wurden von den beiden Staatspolitischen Kommissionen der Räte (SPK) deutlich begrüsst. Die Ständeratskommission schickte daraufhin einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.

Dort sei die Vorlage von der Mehrheit der Kantone und von allen Parteien ausser der SVP begrüsst worden, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Dagegen stellten sich jedoch vier von sechs Wirtschaftsverbänden. In der SPK des Ständerats wurde die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes schliesslich mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Die heutige Situation sei nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler, macht die Mehrheit geltend. Die Vorlage solle die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft fördern. Die neuen Regeln sollen für Sitzungen des Parlaments und der Kommissionen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gelten.

Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie voraussichtlich in der Sommersession im Ständerat behandelt wird.

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