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    Ständerat befürwortet Beobachtungssystem bei Transplantationen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Zusätzliche Massnahmen bei Transplantationen kommen beim Ständerat gut an. Eine entsprechende Vorlage geht nun an den Nationalrat.

    Coronavirus
    Sitzung im Nationalrat. (Archivbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Ständerat unterstützt Sicherheitsmassnahmen bei Transplantationen.
    • Änderungen wurden von der kleinen Kammer einstimmig angenommen.
    • Unter anderem soll ein Beobachtungs- und Meldesystem eingeführt werden.

    Mehrere vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bei Transplantationen sind im Ständerat gut angekommen. Der Rat genehmigte entsprechende Änderungen im Transplantationsgesetz am Donnerstag diskussionslos und einstimmig. Zu den geplanten Änderungen gehört laut der Bundesratsbotschaft, dass ein sogenanntes Vigilanzsystem eingeführt wird. Dabei handelt es sich um ein Beobachtungs- und Meldesystem, das im europäischen Medizinprodukterecht vorgegeben ist.

    Bereits heute werden Transplantationen dokumentiert. Künftig müssten jedoch zusätzlich schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen gemeldet werden. Dieses System bestehe bereits in anderen Bereichen, etwa bei Arzneimitteln oder Medizinprodukten, schreibt der Bundesrat.

    Vorgesehen sind ein neues elektronisches System, in dem die Meldungen aus den Bereichen Organe, Gewebe und Blut-Stammzellen zentral erfasst und bearbeitet werden, sowie Vigilanzstellen, um die Meldungen aufzuarbeiten. Damit könne die Qualität besser überwacht und das Risiko einer Übertragung von Krankheiten gesenkt werden.

    Zudem sollen mit der Revision neu die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken, für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und für die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms geschaffen werden.

    Dabei werden gespendete Nieren «über Kreuz» passenden Empfängerinnen oder Empfängern zugeteilt, wenn eine direkte Lebendspende einer Niere aufgrund einer Inkompatibilität nicht möglich ist.

    Eine einzige Erweiterung der Bundesratsvorlage schlug die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats der kleinen Kammer vor. Sie besteht darin, dass für nicht zugelassene Transplantatprodukte ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erwarten sein muss, damit diese zeitlich befristet angewendet werden dürfen.

    Dem stimmte der Rat diskussionslos zu. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.

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