Für die 13. AHV-Rente soll nun doch nur die Mehrwertsteuer steigen
Die zuständige Kommission bleibt bei ihrem umstrittenen Kurs zur 13. AHV-Rente. Sie lehnt höhere Lohnbeiträge ab und setzt allein auf mehr Mehrwertsteuer.

Das Wichtigste in Kürze
- Die 13. AHV-Rente soll laut Kommission nur über die Mehrwertsteuer finanziert werden.
- Die zuständige Nationalratskommission hält knapp an diesem Modell fest.
- Sie schlägt dafür eine bis Ende 2033 befristete Erhöhung um 0,5 Punkte vor.
Die 13. AHV-Rente soll allein mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Dabei bleibt die zuständige Nationalratskommission. Sie schlägt eine bis Ende 2033 befristete Erhöhung von 0,5 Prozentpunkten vor.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist der Auffassung, dass die AHV im Rahmen der nächsten grossen Reform finanziell stabilisiert werden muss.
Mit relativ knappem Mehr, nämlich mit 13 zu 12 Stimmen, hielt die Kommission am Entscheid fest, die 13. Rente mit der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Neue Zahlen, anderer Ansatz als im Ständerat
Jedoch mit neuen Zahlen: Zunächst hatte der Nationalrat 0,7 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer bis 2030 beschlossen.
Der Ständerat hingegen beschloss eine Mischfinanzierung des «Dreizehnten» für AHV-Rentnerinnen und -Rentner mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und höheren Lohnbeiträgen. Nach Ansicht der Nationalratskommission würde dies die Erwerbstätigen und die Unternehmen zu stark belasten.












