AHV

Kommission will minimale Beitragszeiten für AHV und IV verlängern

Keystone-SDA
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Bern,

Wer eine ordentliche AHV-Rente erhalten will, soll künftig mindestens drei Jahre statt nur ein Jahr eingezahlt haben müssen. Die Beitragszeit für die ordentliche IV-Rente will die zuständige Nationalratskommission von heute drei auf fünf Jahre erhöhen.

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Die AHV (Symbolbild). - keystone

Mit 12 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid von Präsidentin Regine Sauter (FDP/ZH) hat die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) der parlamentarischen Initiative von Thomas de Courten (SVP/BL) Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes beschäftigt sich die Schwesterkommission des Ständerats mit dem Geschäft.

Die knappe Mehrheit der Nationalratskommission möchte mit dem Schritt für mehr Leistungsgerechtigkeit in der AHV und IV sorgen und verhindern, dass auch bei kurzen Beitragszeiten lebenslange Renten ausgerichtet werden. De Courten begründete seine Initiative auch damit, dass die Finanzierung der beiden Sozialwerke mittel- und langfristig nicht gesichert sei.

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Kommentare

User #3164 (nicht angemeldet)

Mit der AHV muss die Miete bezahlt werden! Hallo ihr 7 dort Oben. Die AHV MUSS die Miete Bezahlen. Anpassen an die Miete! Der Bund muss dafür Aufkommen!

User #5422 (nicht angemeldet)

Die IV hat längst die die Grenze einer seriösen Sozialversicherung überschritten. Es wird nur noch abgelehnt und vielen Anspruchsberechtigten das Leben zur Hölle gemacht. Anwälte und endlose Abklärungen sollen Leistungen verzögern oder verweigern.

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