Parlament kann über Leistungsschutz für Medien entscheiden
Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft zum sogenannten Leistungsschutzrecht verabschiedet. Nun kann das Parlament darüber entscheiden.

Das Wichtigste in Kürze
- Dienste wie Google und Facebook sollen künftig für Medieninhalte zahlen.
- Der Bundesrat hat die Botschaft zum entsprechenden Recht verabschiedet.
- Nun liegt der Ball beim Parlament.
Grosse Onlinedienste wie Google und Facebook sollen künftig Urheberrechtsgebühren zahlen, wenn sie kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen. Über das umstrittene neue Leistungsschutzrecht für Medien kann nun das Parlament entscheiden.
Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Leistungsschutzrecht verabschiedet.
Dabei geht es um die Nutzung von sogenannten Snippets. Also für kurze, mit journalistischen Leistungen erzeugte Texte oder Bilder. Sie sind heute nicht durch das Urheberrecht geschützt, wie der Bundesrat schrieb.
Bundesrat will, dass Medienschaffende angemessen vergütet werden
Entsprechend bezahlten die Onlinedienste den Medienunternehmen auch keine Vergütungen für das Nutzen dieser Texte.
Der Bundesrat will das ändern und erreichen, dass Medienschaffende einen angemessenen Anteil der geplanten Vergütung enthalten.
Er beantragt, dass Onlinedienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen, die Vergütung leisten müssen.