Bernischer Grosser Rat beschliesst neue Prozessgesetzgebung
Der Grosse Rat in Bern ändert die Gesetzgebung zur ärztlichen Zwangseinweisung – künftig entscheidet ein Einzelrichter.

Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag die Änderungen des kantonalen Einführungsgesetzes zur Zivil-, Straf- und Jugendstrafprozessordnung unter Dach und Fach gebracht. Zu reden gab einzig noch der Umgang mit Beschwerden gegen ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringungen.
Wird eine solche Unterbringung angefochten, entscheidet künftig eine einzelne Richterin oder ein einzelner Richter anstatt ein Dreiergremium. Der Grosse Rat stimmte dieser Änderung mit 89 Ja- zu 58 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen zu und folgte damit der Mehrheit der Justizkommission.
Das Kantonsparlament beschloss zudem, dass ihm der Regierungsrat fünf Jahre nach Inkrafttreten Bericht über diese Bestimmung und ihre Auswirkungen erstatten muss.
Änderungsbeschluss trotz Widerstand durchgesetzt
In der Schlussabstimmung stimmten 103 Mitglieder den Änderungen des kantonalen Einführungsgesetzes zu. 41 waren dagegen, 7 enthielten sich ihrer Stimme. Somit sind nach zweiter Lesung sämtliche Änderungen des Gesetzes beschlossen.
Bereits in erster Lesung im Juni hatte das Kantonsparlament beschlossen, dass künftig eine Richterin oder ein Richter allein über eine ärztliche Zwangseinweisung entscheiden kann. Diese Änderung war umstritten gewesen, im Gegensatz zu den weiteren Neuerungen.