Bauern

Neueinstufung: Einjähriges Berufkraut bedroht Weiden

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Der invasive Neophyt sei nicht so schlimm, zeigt eine Studie. Nun fürchten Bauern, das Einjährige Berufkraut könnte ihre Weiden überwuchern.

Einjähriges Berufskraut
Einjähriges Berufkraut (Symbolbild). - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Einjährige Berufkraut gilt als invasiver Neophyt.
  • Eine Studie bezweifelt nun, ob die Verbreitung des Berufkrauts wirklich schlimm sei.
  • Bauern befürchten nun, mit viel Bekämpfungsarbeit alleingelassen zu werden.

Es sieht harmlos aus, ein wenig wie ein auf einen halben oder ganzen Meter emporgeschossenes Gänseblümchen: Das Einjährige Berufkraut. Es wächst auf Wiesen, in Auwäldern oder auf Schutthalden. Doch eigentlich gehört es nicht hierhin.

Das Einjährige Berufkraut stammt aus Nordamerika und verbreitet sich in Mitteleuropa seit dem 18. Jahrhundert. Und zwar so gut, dass es als invasiver Neophyt gilt. In der Schweiz ist seit anderthalb Jahren gar sein Verkauf verboten. Bauern riskieren eine Kürzung der Direktzahlung bei zu hoher Bedeckung ihrer Wiesen mit Berufkraut.

Einjähriges Berufkraut invasiver Neophyt
Biene mit Blume: Das Einjährige Berufkraut auf einem Foto aus seiner Heimat Nordamerika. - keystone

Oder ist das zierliche Blümchen gar nicht so schlimm? Dies deutet eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) an. Auf den untersuchten Wiesen könnte man keinen negativen Einfluss auf die Artenvielfalt oder die Artenzusammensetzung feststellen. Doch statt Erleichterung machen sich bei den Bauern nun Sorgen breit.

Berufkraut: Waren bisherige Anstrengungen vergeblich?

Einerseits traut man den Studienergebnissen nicht so recht. Kritisiert wird namentlich die Auswahl der untersuchten Wiesenflächen, schreibt der «Schweizer Bauer»: Diese sei einseitig und nicht repräsentativ. Doch diesen Vorwurf weisen die Forschenden der ZHAW zurück.

Einjähriges Berufkraut
Das Einjährige Berufkraut muss mitsamt den Wurzeln entfernt werden. - Screenshot berufkraut.ch

Andererseits verweist man auf die Konsequenzen, sollte das Einjährige Berufkraut von der Liste der invasiven Neophyten gestrichen werden. Dann würden die Anreize zur Bekämpfung der gebietsfremden Art wegfallen. Nicht nur für Bauern, sondern auch für Grundeigentümer im Strassen- und Bahnbereich. Doch auf deren Mithilfe sind die Bauern angewiesen, wenn ihre Weiden nicht vom Berufkraut überwuchert werden sollen.

«Die bisherigen Anstrengungen zur Eindämmung der Ausbreitung würden zunichtegemacht», folgert Julie Rosset vom Schweizer Bauernverband (SBV). Falls sich später herausstellen sollte, dass die Pflanze dennoch schädliche Auswirkungen auf die Produktion oder die Biodiversität hat: Es wäre nicht mehr möglich, die Situation unter Kontrolle zu bringen, warnt Rosset.

Bauern befürchten unbezahlten Mehraufwand

Denn die Bekämpfung des Einjährigen Berufskrauts ist aufwändig: Es helfen nur Ausreissen oder Aushacken, mehrmals pro Jahr und mehrere Jahre lang. Ist eine Parzelle mit Berufkraut überwuchert, ist schlimmstenfalls eine Neuansaat der gesamten Fläche nötig, erklärt Julie Rosset: «Diese Arbeitsstunden werden nicht entschädigt.»

Einjähriges Berufkraut
Nicht zu verwechseln mit Kamille (feine Blätter, riecht aromatisch) oder mit Margerite (grössere Blüten), schreibt die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern: Das Einjährige Berufkraut an einem Wegrand neben einem Bahngeleise. - Screenshot berufkraut.ch

Fachleute aus der landwirtschaftlichen Beratung sprechen sich gegenüber dem «Schweizer Bauer» aber gegen eine voreilige Umstufung aus. Bis das Einjährige Berufkraut nicht mehr als invasiver Neophyt gilt, brauche es mehr als nur eine Studie.

Auch das nationale Datenzentrum Info Flora teilt mit: «Die Einstufung des Berufkrauts bleibt bestehen und wird bei der nächsten Revision erneut überprüft.»

Kommentare

User #1181 (nicht angemeldet)

…Subventions-Bauern sind weitaus invasiver…!!

User #5647 (nicht angemeldet)

Die Bauern hoffen mit diesem Gegränne auf weitere Pestizide. Nichts weiter.

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