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    Verkauf von invasiven Pflanzen wie Kirschlorbeer wird illegal

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bundesrat erweitert die Liste verbotener invasiver Neophyten um einige beliebte Gartenpflanzen.

    Wilder Kirschlorbeer: Der Bundesrat will die weitere Ausbreitung dieser invasiven gebietsfremden Pflanze in der Schweiz stoppen und erlässt deshalb ein Verkaufsverbot. (Archivbild)
    Wilder Kirschlorbeer: Der Bundesrat will die weitere Ausbreitung dieser invasiven gebietsfremden Pflanze in der Schweiz stoppen und erlässt deshalb ein Verkaufsverbot. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat verbietet den Verkauf von gewissen gebietsfremden Pflanzenarten.
    • Dazu gehören der Kirschlorbeer, der Sommerflieder und der Blauglockenbaum.
    • Damit wird ein Auftrag des Parlaments umgesetzt.

    Der Bundesrat verbietet gewisse gebietsfremde Pflanzen, sogenannte invasive Neophyten, und setzt damit einen Wunsch des Parlaments um. Vom kommenden 1. September an dürfen Gärtnereien zum Beispiel den in vielen Gärten präsenten Kirschlorbeer nicht mehr verkaufen.

    Beliebte Gartenpflanzen betroffen

    Der Bundesrat passte am Freitag die Freisetzungsverordnung an. Mit dem Verbot, gewisse gebietsfremde Pflanzen nicht mehr an Dritte abzugeben, will er eine Forderung des Parlaments umsetzen. Die Verbote sollen verhindern, dass sich invasive und gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt ausbreiten und Schäden anrichten.

    Sommerflieder Schmetterlingsstrauch
    Der Sommerflieder wird auch Schmetterlingsstrauch genannt, weil er bei Schmetterlingen und anderen Insekten sehr beliebt ist. Er stammt aus Asien. - Nau.ch / M. Bärlocher

    Gewisse Pflanzen, darunter Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum, dürfen vom kommenden 1. September an weder verkauft, verschenkt noch importiert werden. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind von dem Verbot nicht betroffen.

    Verschärfung bei bereits verbotenen Arten

    Zudem hat der Bundesrat das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Eine Reihe von invasiven gebietsfremden Pflanzen darf damit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Das bedeutet, sie dürfen weder auf den Markt gebracht, gepflanzt noch vermehrt werden. Dieses Verbot betrifft unter anderem den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau.

    Riesen-Bärenklau invasiver Neophyt
    Bekämpfung von Riesen-Bärenklau mit Herbizid in Brandenburg (D), Der Riesen-Bärenklau kann bei Berührung schmerzhafte Hautreizungen auslösen und kann bis zu vier Meter hoch werden. - keystone

    Neu sind zudem Importkontrollen durch den Zoll möglich. Abgesehen vom Zoll sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig. Der Bundesrat will mit dem Entscheid den Gärtnereien und Verkaufsstellen sechs Monate Zeit geben, um ihr Sortiment anzupassen.

    In der Schweiz haben sich rund 1300 gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten etablieren können. Davon sind etwa 200 invasiv, wie der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsanpassung schreibt. Knapp neunzig invasive Arten sind Pflanzen. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der invasiven gebietsfremden Pflanzen weiter steigen werde.

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    Kommentare

    User #5647 (nicht angemeldet)

    Das ist die Natur. Sämlinge reisen mit dem Wind und den Vögeln. Das ist wie Man Einwanderung verbieten will. Die Natur und die Menschen machen an keiner Grenze halt.

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