Auf Tampons und Binden soll künftig eine tiefere Mehrwertsteuer erhoben werden. Das entsprechende Gesetz wurde von einer Nationalratskommission fertig beraten.
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Weniger Mehrwertsteuer für Tampons fordert eine am internationalen Frauentag in der Schweiz lancierte Petition. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Produkte der Monatshygiene soll künftig weniger Mehrwertsteuer erhoben werden.
  • Ein entsprechendes Gesetz wurde nun von einer Nationalratskommission fertig revidiert.
  • Nun soll die Vorlage im Mai vor den Nationalrat kommen.

Produkte der Monatshygiene – wie zum Beispiel Tampons oder Monatsbinden – sollen günstiger werden und künftig einem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterliegen. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Sie hat die Revision des entsprechenden Gesetzes fertig beraten.

Statt dem Normalsatz von 7,7 Prozent sollen auf Produkten der Monatshygiene nur noch 2,5 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) folgte in diesem Punkt dem Bundesrat, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Auftrag war aus dem Parlament gekommen.

Steuerreduktion für Windeln knapp abgelehnt

Ein Antrag auf Streichung der neuen Bestimmung sowie ein Antrag, die Steuerreduktion auf Babywindeln und Einlagen für inkontinente Personen auszuweiten, wurden in der Kommission abgelehnt, wenn auch relativ knapp.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Tampons und Binden werden heute zum Normalsatz besteuert.

In anderen Punkten der Mehrwertsteuerreform wich die Nationalratskommission vom Bundesrat ab. Bei den ausländischen Reisebüros, die in der Vorlage des Bundesrats von der Steuerpflicht befreit werden sollen, beantragt die Kommissionsmehrheit, beim geltenden Recht zu bleiben.

Migros Kurzarbeit
Eine Migros-Mitarbeiterin füllt ein Regal mit Windeln im Glattzentrum in Zürich auf. - Keystone

Dagegen will die Mehrheit parallel zur Steuerausnahme für Heilbehandlungen in Spitälern auch Leistungen von Ambulatorien und Tageskliniken von der Steuer ausnehmen. Zudem beantragt die Kommission, eine zusätzliche Steuerausnahme für Anlagestiftungen zu schaffen.

Mehrwertsteuerpflichtig machen will die WAK-N im Einklang mit dem Bundesrat neu die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten. Ein Antrag auf eine Steuerausnahme wurde deutlich abgelehnt.

Ein Kernthema der Beratungen war die Einführung der Plattformbesteuerung. Geht es nach dem Bundesrat, sollen Online-Versandplattformen aus dem Ausland, die in der Schweiz verkaufen, neu eine Mehrwertsteuer bezahlen müssen.

Regel wird auch auf Importeure ausgedehnt

Die Nationalratskommission will die Regel auf alle steuerpflichtigen Importeurinnen und Importeure ausdehnen, wie es in der Mitteilung heisst. Damit solle sichergestellt werden, dass inländische Importunternehmen gegenüber ausländischen elektronischen Plattformen nicht benachteiligt werden.

Eine starke Minderheit verlangt zudem, dass die Steuerpflicht auf elektronische Dienstleistungen und Telekomleistungen ausgeweitet wird. Diese und zahlreiche weitere Anträge werden im Plenum noch zu reden geben.

Die Vorlage kommt in der Sondersession im Mai in den Nationalrat. Mit den Änderungen im Mehrwertsteuergesetz werden mehrheitlich Vorstösse umgesetzt, die das Parlament beschlossen hatte.

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