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Nationalrat will Straftatbestand gegen Belästigung im Internet

Keystone-SDA
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Bern,

Cybermobbing soll als eigener Straftatbestand gelten. Dieser Meinung ist der Nationalrat.

Cybermobbing
Cybermobbing ist Mobbing, das im Internet ausgetragen wird. - Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Entgegen dem Mehrheitsantrag seiner zuständigen Kommission will der Nationalrat die Arbeiten an einer Gesetzesrevision nicht einstellen.

Vor rund zwei Jahren hatten die beiden Räte übereinstimmend beschlossen, einen neuen Straftatbestand gegen Belästigung im Internet zu schaffen. Dieser soll wiederholtes Demütigen, Schikanieren, Bedrohen oder Belästigen einer Person im Cyberraum unter Strafandrohung stellen. Angestossen hatte die Idee SP-Nationalrätin Gabriela Suter (AG) mit einer parlamentarischen Initiative.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) entschied im Sommer mit knapper Mehrheit, ihre Arbeiten an der Umsetzung weiterzuführen und einen Vorentwurf zur Strafbarkeit von Cybermobbing auszuarbeiten. Gut drei Monate später sah es anders aus: Sie beantragte ihrem Rat, das Geschäft abzuschreiben. Es bestehe kein Bedarf für eine neue Norm, da das geltende Recht die Handlungen bereits umfassend abdecke, so die Argumentation der Mehrheit.

Die grosse Kammer wollte am Freitag aber nichts davon wissen – mit 117 zu 68 Stimmen bei 9 Enthaltungen lehnte sie die Abschreibung des Geschäfts ab. Damit wird die Frist zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative um zwei Jahre verlängert.

Neuer Straftatbestand soll dem Charakter von Cybermobbing gerecht werden

Ein neuer Straftatbestand erlaube es, dem Charakter von Cybermobbing gerecht zu werden, argumentierte Benoît Gaillard (SP/VD) namens einer Minderheit der Kommission mit Erfolg. Denn entscheidend sei die Häufung einzelner Handlungen, die für sich allein betrachtet die Schwelle der Strafbarkeit nicht erreichten. Mit dem gleichen Argument hatte sich das Parlament in der Sommersession bereits für die Schaffung eines Straftatbestands gegen Stalking ausgesprochen.

Fortgesetzt werden sollen auch die Arbeiten zur Einführung einer Strafnorm zum Cybergrooming. Dabei bauen Erwachsene über das Internet gezielt ein Vertrauensverhältnis zu Minderjährigen auf und versuchen auf manipulative Weise, mit ihnen Gespräche mit sexuellen Inhalten zu führen oder sie in sexuelle Handlungen einzubeziehen.

Mitte September hatte der gemeinnützige Verein NextGen4Impact dem Bundesrat eine Petition mit 60'000 Unterschriften übergeben, wonach Social-Media-Plattformen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr zugänglich sein sollen. Damit sollen Kinder vor Sucht, Cybermobbing und kommerzieller Manipulation geschützt werden.

Der Bundesrat hatte im Februar angekündigt, in einem Bericht prüfen zu wollen, ob ein Verbot oder eine Einschränkung von Social Media für unter 16-Jährige sinnvoll ist.

Kommentare

User #6128 (nicht angemeldet)

Niemand wird gezwungen, diesen Schrott zu lesen. Deshalb NEIN zu einem weiteren, völlig unnötigen Gesetz. Zudem generiert jedes neue Gesetz kostspielige Strafverfolgungen, die in der Regel wirkungslos sind. Ein weiteres www- Delikt (Tatort: Erdkugel) mit einer Aufklärungsquote von unter 10%.

User #2522 (nicht angemeldet)

Super, Fentilschraube anziehen bis der Kessel platzt !

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