Der Nationalrat will die Doppelbesteuerung von Einkommen sowie die Steuerhinterziehung zwischen der Schweiz und Äthiopien sowie Armenien verhindern. Er hat den entsprechenden Abkommen des Bundesrates zugestimmt. Die Geschäfte gehen an den Ständerat.
Bundeshaus
Das Bundeshaus in Bern. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Äthiopien haben beide Länder im Juli 2021 in Addis Abeba unterzeichnet.

Das Abkommen soll die notwendige Rechtssicherheit garantieren für die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen, wie es in der Botschaft des Bundesrates heisst. Mit diesem Abkommen könne die Schweiz zudem ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen erstmals auf Ostafrika ausweiten.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Armenien wurde 2006 unterzeichnet und ist seither nicht revidiert worden. Der Bundesrat hat das Abkommen nun an die neuen Standards angepasst, etwa im Bereich der Bekämpfung der ungerechtfertigten Steuervermeidung multinationaler Unternehmen. Das entsprechende Änderungsprotokoll haben beide Staaten im November 2021 unterzeichnet.

Beide Abkommen seien ausgewogen und würden zur Verbesserung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen, sagte ein Sprecher der zuständigen Kommission am Montag vor dem Nationalrat. Für Finanzminister Ueli Maurer schaffen die Abkommen Rechtssicherheit, stellen für die Schweizerische Wirtschaft eine Verbesserung dar und ermöglichen ihnen Investitionen zu tätigen, wie er im Rat sagte.

Die Abkommen waren im Nationalrat denn auch unbestritten und wurden mit grosser Mehrheit angenommen. Damit die Abkommen in Kraft treten können, braucht es die Genehmigung der Parlamente der jeweiligen zwei Länder. Sagen auch der Ständerat sowie das Parlament von Armenien und Äthiopien ja, können die Abkommen in Kraft treten.

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