Nationalrat für effizientere Verfahren bei Doppelbesteuerungen
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgesetz über internationale Abkommen im Steuerbereich bekommt eine Totalrevision.
- Der Nationalrat hat der Überarbeitung des Gesetzes aus dem Jahr 1951 zugestimmt.
- Kern der Revision ist die Beseitigung von der Doppelbesteuerung in zwei Staaten.
Das Bundesgesetz über internationale Abkommen im Steuerbereich wird überarbeitet. Nach dem Ständerat hat zum Auftakt der Sommersession auch der Nationalrat am Montag der Totalrevision zugestimmt. Das Gesetz aus dem Jahr 1951 ist veraltet.
Gesetzesrevision wurde einstimmig angenommen
«Es handelt sich vielmehr um eine technische Vorlage als um eine politische», sagte der Luzerner Nationalrat Roland Fischer (GLP). Entsprechend war das Eintreten auf das Geschäft unbestritten. In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzesrevision einstimmig zugestimmt.
Der Nationalrat nahm auch alle Änderungen an, die der Ständerat zuvor an der Vorlage angebracht hatte.
«In den letzten 70 Jahren ist im internationalen Steuerrecht sehr viel passiert - und die Schweiz ist Teil dieses Rechts.» Dies sagte Finanzminister Ueli Maurer im Rat. Weil die Schweiz immer mehr Doppelbesteuerungsabkommen abschliesse und die internationale Vernetzung ständig wachse, nehme auch die Zahl der Verständigungsverfahren zu.
Kern der Revision ist dann auch das Verständigungsverfahren. Diese Verfahren dienen dazu, Fälle von Doppelbesteuerungen zwischen zwei Staaten einvernehmlich zu beseitigen. «Materiell ist es nicht viel Neues, aber das Gesetz führt zu Rechtssicherheit», ergänzte Maurer.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Neu ins Gesetz aufgenommen werden Bestimmungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Strafbestimmungen. Im Nationalrat führten einzig die Ausführungen zu den Strafen zu Diskussionen. Der Zuger Nationalrat Thomas Aeschi reichte für die SVP-Fraktion mehrere Minderheitsanträge ein.
So wollte die Fraktion, dass nur vorsätzliche ungerechtfertigte Rückerstattungen und nicht auch «fahrlässige» Taten bestraft werden sollen. Ausserdem wollte die SVP die Busse auf 30'000 Franken beschränken. Im Gesetzestext ist bis zum Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils vorgesehen.
Dieser Aufweichung der Strafen stimmten alle anderen Fraktionen jedoch nicht zu. Da der Nationalrat eine Präzisierung am Gesetzestext vornahm, geht das Geschäft mit einer Differenz zurück an den Ständerat.