Nationalrat will keine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe
Wer nach einer Übertretung eine Busse nicht bezahlen kann, soll die Strafe weiterhin im Gefängnis verbüssen. Der Nationalrat will keine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe. Eine Motion aus der SP-Fraktion, die andere Lösungen als Gefängnisaufenthalte forderte, ist damit vom Tisch.

Mit 115 zu 61 Stimmen und bei einer Enthaltung lehnte die grosse Kammer am Montag die Motion von Jessica Jaccoud (SP/VD) ab. Sie forderte namentlich, Ersatzfreiheitsstrafen für Bussen von bis zu 5000 Franken durch andere Massnahmen zu ersetzen.
Nah geltendem Recht könnten nicht bezahlte Bussen unabhängig von deren Höhe in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden, hatte Jaccoud den Vorstoss begründet. Diese Bestimmung führe schon bei sehr kleinen Beträgen zu Inhaftierungen.
Die Betroffenen stellten weder eine Gefahr dar, noch hätten sie ein schweres Delikt begangen. Vielmehr fehle ihnen das Geld, um eine Busse bezahlen zu können. Es brauche deshalb Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe. Gewisse Taten könnten auf administrativem Weg sanktioniert werden, etwa Zuschläge für wiederholtes Schwarzfahren.
Philippe Nantermod (FDP/VS) widersprach. Wer Bussen anhäufe, müsste mit der verlangten Reform und mit dem Wegfall der Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr mit einer Sanktion rechnen. Die Justiz müsse alle gleich behandeln, Reiche und Arme.
Der Bundesrat hätte die Motion befürwortet. Justizminister Beat Jans erinnerte im Rat an die zurzeit überbelegten Gefängnisse. Über 43 Prozent aller Neueintritte in ein Gefängnis erfolgten wegen Ersatzfreiheitsstrafen. Bei zahlungsunfähigen Personen helfe ein Aufenthalt im Gefängnis nicht weiter. Und wer nicht bezahlen wolle, werde betrieben.










