Nationale Adressdatenbank könnte doch noch zum Fliegen kommen
Der Nationalrat hat das Adressdienstgesetz knapp angenommen. Das nationale System zur Abfrage von Bürgeradressen kommt damit langsam voran.

Das nationale System zur Abfrage von Adressen von Bürgerinnen und Bürgern kommt langsam voran. Der Nationalrat hat am Mittwoch die entsprechende Vorlage in der Gesamtabstimmung knapp angenommen. Das Hin und Her beim Adressdienstgesetz könnte damit bald vorbei sein.
Im Mai 2023 hatte der Bundesrat den Gesetzesentwurf präsentiert. Ein halbes Jahr später stimmte ihm der Ständerat ohne grosse Vorbehalte zu. Anders der Nationalrat, der das Geschäft im Frühjahr 2024 an den Bundesrat zurückweisen wollte.
Nachdem der Ständerat dagegen opponiert hatte, beschloss der Nationalrat allerdings in diesem März, das Gesetz dennoch zu diskutieren.
Überraschender Durchbruch fürs Adressdienstgesetz
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) diskutierte die Vorlage also nochmals – und lehnte sie dann mit den Stimmen der bürgerlichen Mehrheit in der Gesamtabstimmung ab.
Am Mittwoch folgte das Plenum diesem Antrag aber nicht: Mit 100 zu 94 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Ja zum Adressdienstgesetz. Die Fraktionen von SP, Mitte, Grünen und GLP verhalfen dem Geschäft zum Durchbruch.
Nun ist erneut der Ständerat am Zug. Dieser muss sich nur noch mit zwei kleinen Differenzen befassen, danach ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen. Der nationale Adressdienst könnte also doch noch Tatsache werden.
Widerstand und Unterstützung im Parlament
Die Befürwortenden argumentieren, dass damit die Adressverwaltung vereinfacht werde. Mit einem solchen Dienst werde es künftig beispielsweise weniger Zahlungsverluste geben.
Dies, weil Menschen für die Verwaltung nicht mehr auffindbar seien und Rechnungen nicht zustellbar seien. Derzeit sind Adressabfragen nur auf Kantons- und Gemeindeebene möglich.
Die Gegnerinnen und Gegner sagten im Verlauf der Debatten immer wieder, die Vorlage sei nicht verfassungskonform: Es sei Sache der Gemeinden und Kantone, die Einwohnerregister zu führen. Die Mehrheit der Kantone steht jedoch hinter dem nationalen Adressdienst. Die Gesetzesvorlage stelle ein enormes Potenzial für Effizienzsteigerungen dar, so der Tenor.