Der Vorschlag zum Investitionsprüfgesetz «Lex China» wurde breit abgelehnt – der Bundesrat möchte die Vorlage nun grundlegend überarbeiten.
lex china bundesrat
Stromnetze gehören zu den kritischen Bereichen, in denen ausländische Investitionen künftig geprüft werden sollen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat wird den Vorschlag zu einem Investitionsprüfgesetz grundlegend überarbeiten.
  • «Lex China» soll die Schweizer Wirtschaft vor internationalen Übernahmen schützen.
  • Das WBF wurde mit dem Ausarbeiten einer neuen Vorlage bis Ende 2023 beauftragt.

Nach breiter Ablehnung in der Vernehmlassung wird der Bundesrat den Vorschlag zu einem Investitionsprüfgesetz grundlegend überarbeiten. Mit der «Lex China» soll die Schweizer Wirtschaft vor schädlichen internationalen Übernahmen geschützt werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Wirtschaftsdepartement WBF mit dem Ausarbeiten einer neuen Vorlage bis Ende 2023 zu beauftragen.

Die Skepsis gegenüber dem bisherigen Vorschlag sei breit – verschiedene Kreise hätten sich grundsätzlich gegen eine Investitionsprüfung ausgesprochen. Sie hätten argumentiert, eine Einschränkung der Investitionen sei schädlich für die Wirtschaft und der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sei gross.

«Lex China»: Bundesrat hält keine Investitionsprüfung für nötig

Das Gesetz über Investitionsprüfungen soll verhindern, dass die Sicherheit der Schweiz oder die öffentliche Ordnung durch ausländische Investoren gefährdet wird. Die Einführung eines solchen Gesetzes geht auf eine Motion aus dem Ständerat zurück. Der Bundesrat vertritt im Gegensatz zum Parlament die Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ParlamentStänderatGesetzBundesrat