Bundesrat

Für Alarmierungen via Handy braucht es Gesetzesänderungen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat will Bevölkerung bei Notfällen über Handys informieren und alarmieren. Diesbezüglich muss aber das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz angepasst werden.

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Dringende Alarme und Warnungen sollen auf Handys verbreitet werden. (Symbolbild) - dpa

Der Bundesrat will die Bevölkerung bei Notfällen über moderne Kanäle informieren, warnen und alarmieren, unter anderem über die Handys. Die für die Neuerungen nötigen Gesetzesanpassungen hat er bis zum 2. Februar 2026 in eine Vernehmlassung gegeben.

Angepasst werden muss das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Geplant ist die Einführung von Cell Broadcast. Dieses System kann allen Smartphones in einem bestimmten Gebiet einen kurzen Text zustellen. Auf diesem Weg sollen dringende Alarme und Warnungen verbreitet werden, wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb.

Zukunft der Sirenen im Land

Alle Mobilfunknetze müssen dafür technisch aufgerüstet werden; jedes Netz braucht ein hochverfügbares «Cell Broadcast Center (CBC)». Dieses nimmt die Meldungen entgegen und schickt sie auf die Handys in einer bestimmten Region. Mehrere Nachbarländer verfügten bereits über ein solches System, schrieb der Bundesrat.

Für die Sirenen im Land sollen neu allein die Kantone zuständig sein, und sie sollen sie auch finanzieren. Die vor einigen Jahren beschlossene Zentralisierung beim Bund bringe nicht den gewünschten Effekt, hält der Bundesrat dazu fest. Denn Sirenen würden vor Ort geplant, installiert, gewartet und auch wieder abgebaut.

Der Bund soll aber weiterhin für eine einheitliche, gesicherte Sirenen-Fernsteuerung sorgen. Dafür soll bis 2035 ein neues Fernauslösesystem das heutige System ablösen. Entsprechend soll das Bevölkerungsschutzgesetz geändert werden.

Aus für UKW-basiertes Notfallradiosystem

Einstellen will der Bundesrat das UKW-basierte Notfallradiosystem. Dieses System bringe angesichts der Betriebskosten von gegen 20 Millionen Franken im Jahr zu wenig, hält er dazu fest.

Das Notfallradio sei nicht mehr zeitgemäss. Heute müsse schnell und lokal alarmiert werden können. Mittel dazu sind neben Meldungen auf die Handys verbreitungspflichtige Meldungen an die Radios.

Die Alertswiss-Website und die App will der Bundesrat behalten und weiterentwickeln, damit die Barrierefreiheit gewährt ist und Inhalte auch ohne Netzempfang auf dem Handy verfügbar sind. Rechtsgrundlagen müssen dafür aber nicht angepasst werden.

Für den Werterhalt und die Weiterentwicklung der Systeme, die Weiterentwicklung von Alertswiss und den Rückbau des Notfallradios rechnet der Bund bis 2035 mit Kosten von rund 411 Millionen Franken. Rund 269 Millionen Franken davon werden neu benötigt. Über die nötigen Verpflichtungskredite wird das Parlament entscheiden.

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