Der 12. September soll zum Feiertag erklärt werden, im Gedenken an die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung. Das fordert ein Vorstoss der «Mitte.
Heinz Siegenthaler Vereidigung
Heinz Siegenthaler, damals noch Nationalrat für die BDP, bei seiner Vereidigung im November 2014. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der 12. September soll ein eidgenössischer Feiertag werden.
  • Damit soll dem Inkrafttreten der Bundesverfassung 1848 gedacht werden.
  • Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler hat dazu einen Vorstoss an den Bundesrat eingereicht.

Wenn die Schweiz sich selbst feiert, tut sie das insbesondere am 1. August und lässt den «Sonderfall Schweiz» gleich bei der offiziellen Bezeichnung durchscheinen. Es heisst «Bundesfeiertag», nicht etwa «Nationalfeiertag», wie überall sonst auf der Welt.

Erst seit 1994 ist er auch arbeitsfrei, dank der mit überwältigenden 83,8 Prozent Ja-Stimmen angenommenen Volksinitiative der «Schweizer Demokraten».

Bundesfeier 1. August Höhenfeuer
Bundesfeier der Gemeinde Fischenthal ZH mit einem der grössten Höhenfeuer in der Schweiz, am Dienstag 1. August 2017. - Keystone

Das genügt Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler aber nicht. Auch der 12. September soll «als Feiertag, auf eidgenössischer Ebene» eingeführt werden, fordert er in einem Vorstoss vom Bundesrat.

«Ein Feiertag der Demokratie»

Siegenthaler ist sich bewusst, dass der 1. August in der Bevölkerung fest etabliert ist. Diesen wolle er auch gar nicht abschaffen, streicht er auf Anfrage heraus. Doch werde die Gründung des Schweizerischen Bundesstaates von 1848 kaum beachtet.

Bundesverfassung 1848
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12. September 1848, fotografiert im Bundesarchiv. - Keystone/Bundesarchiv/EDI

Siegenthaler scheint dies mindestens ebenso relevant zu sein. «Direkte Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus wurden am 12. September 1848 aus der Taufe gehoben.» Der 1. August ist dagegen nicht einmal historisch belegt.

Bundesbrief Schweiz 1291
Der Bundesbrief von 1291 wird im Bundesbriefmuseum Schwyz in Schwyz aufbewahrt, aufgenommen am 7. Oktober 2003. - Keystone

Er geht auf den Bundesbrief von 1291 zurück, der auf «Anfang August» datiert ist. Ob der Bundesbrief als Gründungsurkunde der Schweiz gelten soll, ist indes umstritten. Definitiv nichts zu tun hat die Bundesfeier mit dem Rütlischwur, der wohl im Herbst 1307 stattgefunden hat, wenn überhaupt.

Der 12. September – der bessere 1. August?

Belegt ist hingegen der 12. September als Gründungstag der modernen Schweiz. Der Tag sei gleich aus mehrfacher Hinsicht denkwürdig, findet Heinz Siegenthaler.

Juragewässerkorrektion Schloss Neuschwanstein
Ostufer des Neuenburgersees im Gebiet Fanel mit dem Broyekanal, Teil der Mitte 19. Jahrhundert begonnenen Juragewässerkorrektion (links) und Schloss Neuschwanstein im bayrischen Allgäu. - Bafu / Keystone

Einerseits, weil in einem Europa voller Monarchien eine Demokratie eine Ausnahmeerscheinung darstellte. «Während Ludwig von Bayern seine Prachtschlösser gebaut, Millionen in Neuschwanstein investiert hat, hat die Schweiz Millionen in die Juragewässerkorrektion investiert.»

Braucht die Schweiz einen weiteren eidgenössischen Feiertag?

Davon rede man einfach nie, sondern komme dann mit den «Drei Eidgenossen»: «Und das ist einfach schade.» Andererseits, so Siegenthaler, weil die Bundesverfassung die Grundlage geschaffen habe für 173 Jahre Halt im Kleinstaat Schweiz.

Terminkollisionen und Sympathisanten

Ein potenzieller Konflikt könnte mit dem internationalen «Tag der Demokratie» entstehen, der am 15. September begangen wird. Für Heinz Siegenthaler ist bereits drei Tage zuvor «ein aussergewöhnliches Ereignis». Es sei an der Zeit, diesen denkwürdigen Tag ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu holen und gebührend zu ehren.

Drei Eidgenossen Bundeshaus Rütlischwur
Die drei Eidgenossen des Bildhauers James Vibert in der Kuppelhalle des Bundeshauses. Werner Stauffacher, Walter Fürst und Arnold von Melchtal sollen der Legende nach mit dem Rütlischwur die Eidgenossenschaft begründet haben. - Parlamentsdienste

Siegenthaler dürfte mit seinem Anliegen auf viel Sympathie stossen. So haben in den vergangenen Jahren verschiedener Politiker, unter anderem der Grünen, die Bedeutung des 12. Septembers hervorgehoben. Noch lieber wäre den Grünen allerdings der 16. März als Bundesfeiertag, der Jahrestag der Einführung des Frauenstimmrechts.

Ein eidgenössischer Feiertag lediglich sechs Wochen nach dem Bundesfeiertag: Kein Problem, findet Siegenthaler. «Wir haben ja ganz viele religiöse Feiertage mit Pfingstmontag, Ostermontag oder Auffahrt, aber nur einen einzigen staatspolitischen Feiertag.» Wichtig ist ihm das Gedenken und dass der Tag arbeitsfrei ist. «Ob die Leute dann feiern oder die Gemeinde etwas organisiert, das interessiert mich weniger.»

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