Besoffen auf dem Velo – droht Führerschein-Verlust?
Kann nach dem Velofahren in betrunkenem Zustand der Führerausweis entzogen werden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi klärt auf.

Nach der Büroweihnachtsfeier war ich etwas angetrunken und fuhr deshalb mit dem Velo statt dem Auto nach Hause.
Mein Kollege meinte, ich könnte bei einer allfälligen Kontrolle den Führerschein fürs Auto dennoch verlieren – stimmt das wirklich?
Ja, grundsätzlich kann auch nach Fahren mit dem Fahrrad in betrunkenem Zustand der Führerausweis entzogen werden.

In der Schweiz gelten für Fahrradfahrer die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille gilt man als fahrunfähig und macht sich strafbar.
Beim Fahrradfahren führt dies in der Regel nur zu einer Busse, wobei auch ein vorübergehendes Fahrradverbot ausgesprochen werden kann.
Wird man jedoch mit einer deutlich erhöhten Alkoholkonzentration kontrolliert, kann eine Fahreignungsabklärung angeordnet werden.
Wird dabei eine Abhängigkeit oder anderweitige fehlende Fahreignung festgestellt, kann dies auch zum Entzug des Führerausweises für das Auto führen.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.








