Berner Immobilien-Experte: So dürfen Mietwohnungen verändert werden

Andrea Bauer
Andrea Bauer

Bern,

Viele möchten ihre Mietwohnung individuell gestalten. Doch nicht alles ist erlaubt. Ein Immobilien-Experte erklärt im Interview, worauf Mieter achten müssen.

Mietwohnung Wohnung malen Wand
Darf man die Wände in einer Mietwohnung einfach streichen oder tapezieren? - depositphotos

Um sich daheim wohlzufühlen, möchten viele Menschen auch ihre Mietwohnung nach dem eigenen Geschmack gestalten. Doch was darf man in einer Mietwohnung eigentlich verändern – und was besser nicht?

Der BärnerBär hat bei Immobilientreuhänder Michael Friedli, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Von Graffenried Liegenschaften, nachgefragt.

BärnerBär: Michael Friedli, viele Mieter möchten den Räumen mit Farbe mehr Persönlichkeit geben. Darf man die Wände in einer Mietwohnung einfach streichen oder tapezieren?

Michael Friedli: Zuerst vielleicht ein ganz grundlegender Punkt, der mir sehr wichtig ist: Mieter sollen sich in ihrer Wohnung so einrichten können, dass sie sich wohlfühlen.

Uns als Liegenschaftsbewirtschaftung ist daran gelegen, dass Mietende möglichst lange bei uns wohnen, deshalb ist es zentral, dass sie sich in ihren vier Wänden auch wohlfühlen.

Nun zu Ihrer Frage: Grundsätzlich dürfen Wände gestrichen werden. Aber man muss sich bewusst sein, dass sie bei einem Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden müssen.

Das kann man durchaus selbst machen, am Ende muss die Wand einfach wieder fachmännisch in der Originalfarbe gestrichen sein.

BärnerBär: Aber wenn ich doch schon sehr lange in einer Wohnung lebe, sagen wir, über zehn Jahre, dann müsste nach meinem Auszug die Wohnung ja eh gestrichen werden?

Friedli: Jedes Bauteil einer Wohnung hat eine gewisse Lebensdauer, das ist korrekt. Für den Abrieb gelten acht, für eine Tapete zehn Jahre. Und dennoch heisst das nicht, dass man schwarz gestrichene Wände einfach so belassen darf.

Denn gerade bei dunklen Farben sind mehrere Anstriche nötig, bis die Wand wieder weiss ist. Dieser Zusatzaufwand muss vom Mietenden übernommen werden, da dies nicht einer normalen, sondern übermässigen Nutzung entspricht.

BärnerBär: Wie sieht es denn mit Dübellöchern an Wänden aus?

Friedli: Auch hier gilt: ein Mieter soll sich wohnlich einrichten und sich mit den Bildern umgeben, die ihm gefallen. Dübellöcher können bei einem Auszug mit spezieller Paste, die man beispielsweise im Baumarkt kaufen kann, ausgefüllt werden.

BärnerBär: Wenn ich so ganz hässliche Plättli in Küche oder Bad habe und diese mit einer Folie überklebe, werte ich ja dadurch den Raum auf und mache ihn schöner?

Friedli: Schönheit ist ja immer so eine Sache und sehr individuell und deshalb kommen wir hier zu einem weiteren, ganz wichtigen Punkt: Miteinander sprechen!

Michael Friedli
Michael Friedli ist Vorsitzender der Geschäftsleitung der Von Graffenried Liegenschaften. - Dan Zaugg

Informieren Sie Ihren Vermieter, wenn Sie eine Veränderung an der Bausubstanz planen. Auch wenn Sie sich über den Spannteppich aufregen: sprechen Sie mit ihrer Verwaltung!

Vielleicht hat diese ja sowieso geplant, den Teppich durch Parkett zu ersetzen. Oder, da dies zu einer Wertsteigerung der Bausubstanz führt, ist sie bereit, sich an den Kosten zu beteiligen.

BärnerBär: Dann gilt «zäme redä» auch im Fall der Plättli?

Friedli: Unbedingt. Einfach überkleben würde ich Ihnen nicht raten, denn wenn man diese Folie bei einem Auszug wieder entfernen muss, kann das schwierig werden und ist aus Erfahrung kaum ohne Rückstände möglich.

Wenn man dann gar neu plätteln muss, kann das richtig teuer werden. Deshalb ist in jedem Fall wichtig, vorher mit dem Vermieter über solche Pläne zu sprechen. Und sich das mündlich Besprochene unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

BärnerBär: Aber wenn ich einfach nicht frage, kann mir auch niemand nein sagen…!

Friedli: Unwissen schützt Sie aber nicht! Ich kann nur nochmals betonen: Sprechen Sie mit Ihrer Verwaltung oder dem Eigentümer. Wie gesagt, uns ist daran gelegen, dass sich Mietende wohlfühlen.

Also wird man gemeinsam bestimmt eine gangbare Lösung finden. Und Sie schützen sich damit vor hohen Kosten, bei denen Ihnen oftmals auch die Versicherungen nicht helfen, weil Sie Veränderungen ohne Einverständnis des Vermieters vorgenommen haben.

BärnerBär: Was gilt denn bei Duschköpfen, WC-Deckeln und Co.?

Friedli: Das sind Dinge, die sehr einfach auszuwechseln sind. Das kann man problemlos machen – mein Tipp: legen Sie die vorhandenen Teile beiseite, so können diese bei einem Auszug einfach wieder angebracht werden.

BärnerBär: Wenn ich beispielsweise für eine Dachschräge einen speziell angefertigten Schrank habe oder auf die Fenster massgeschneiderte Vorhänge machen lasse, was passiert damit?

Friedli: Sie können versuchen, diese dem Nachmieter zu verkaufen. Allerdings geht dann die Haftung für diese Dinge an ihn über und wir halten das schriftlich fest.

Lebst du zur Miete?

Wenn also beispielsweise die Wand hinter dem Schrank schimmlig wird oder die Montage des Vorhangs den Fensterrahmen beschädigt hat, würde dafür dann der neue Mieter haften.

Sie können also nicht davon ausgehen, dass solche Dinge automatisch übernommen werden.

BärnerBär: Wie sieht es denn aus, wenn ich den allgemeinen Waschraum im Keller satt habe und mir eine eigene Waschmaschine in die Wohnung stelle?

Friedli: Hier würde ich Ihnen ans Herz legen, die Maschine fachmännisch installieren zu lassen. Wenn aufgrund einer fehlerhaften Installation beispielsweise der Wasserschlauch platzt und die Wohnung überschwemmt, haften Sie für den Schaden und auch hier könnte die Versicherung Regress nehmen.

Ausserdem müssen Sie sich nach wie vor an die Hausordnung halten, mitten in der Nacht zu waschen, ist auch nicht erlaubt, wenn es Ihre eigene Maschine ist. Zudem empfiehlt es sich, eine lärmdämmende Unterlage zu verwenden.

Wenn es zur Installation der Maschine neue Anschlüsse braucht: informieren Sie auch hier unbedingt den Vermieter. Vielleicht gibt es sogar schon eine Vorinstallation. Das ist gerade bei Neubauten häufig der Fall.

BärnerBär: Zusammenfassend lässt sich also sagen: Reden hilft!

Friedli: Absolut. Das ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt. Ein kurzes Telefonat kann Ihnen viel Ärger und Kosten ersparen. Aber Achtung: unbedingt alles schriftlich festhalten und bestätigen lassen.

Auch, um mündliche Missverständnisse zu vermeiden. Aus langjähriger Erfahrung weiss ich, dass man zusammen oft sogar die viel besseren Lösungen findet.

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Kommentare

User #1502 (nicht angemeldet)

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