Durch den Staat finanzierte News-Seiten müssen nach einem Ja zum Mediengesetz Vorgaben des Bundes erfüllen. Politiker von Mitte bis SVP sind entsetzt.
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Politiker wie Christian Wasserfallen (l.) und Philipp Kutter (r.) warnen vor den neuen Vorgaben für Online-Portale im neuen Mediengesetz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Online-Medien würden nur bei Erfüllung von elf Kriterien vom Mediengesetz profitieren.
  • FDP-Wasserfallen warnt vor einer immensen Bürokratie und staatlicher Überwachung.
  • Mitte-Politiker Philipp Kutter befürchtet einen Einheitsbrei und warnt vor «Langeweile».
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Wie unabhängig sind Online-Medien gegenüber dem Staat, wenn sie direkt von diesem finanziert werden? Diese Frage dürfte viele Stimmbürger umtreiben, bevor sie über das neue Mediengesetz entscheiden.

Grundlage dafür ist das «Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien», kurz BFOM. Dieses macht News-Portalen elf Vorgaben, die alle erfüllt sein müssen, um in den Genuss von Steuergeldern zu kommen. 30 Millionen Franken pro Jahr sind dafür vorgesehen.

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Online-Portale, welche künftig von der staatlichen Unterstützung profitieren, müssen eine Reihe von Vorschriften beachten. - Keystone

Das zuständige Bundesamt für Kommunikation (Bakom) erklärte die Hintergründe der neuen Vorschriften. Hauptbotschaft: Es würden keine qualitativen oder inhaltlichen Vorgaben gemacht. Und: «Die Vorlage stärkt die Unabhängigkeit der einheimischen Medien.»

Wasserfallen: «Mediengesetz führt zu rigider Kontrolle»

Das sehen die Gegner der Vorlage von Simonetta Sommaruga ganz anders. FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen sagt: «Online-Medien, welche die hohle Hand machen, werden sich noch wundern.» Diese würden sich nämlich «einer immensen Bürokratie und einer rigiden Kontrolle durch den Staat unterwerfen», glaubt der Berner.

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Christian Wasserfallen spricht während der Sommersession 2021 im Nationalrat in Bern. Der FDP-Vertreter lehnt das Mediengesetz ab. - Keystone

Durch die vom Bakom bestätigte Anlehnung an die RTVG-Regeln für private Radios und Fernsehsender sei klar, was drohe: «Im Bakom werden die Inhalte der subventionierten Medien pingelig in aller Gründlichkeit überwacht», so Wasserfallen.

Philipp Kutter (Mitte): «Es droht die grosse Langeweile»

Ähnlich beurteilt Nationalrat Philipp Kutter, Medienpolitiker der «Mitte», die Bedingungen für Subventionen im Mediengesetz. «Die schwammigen Vorgaben lassen enorm viel Interpretationsspielraum und führen zu einer unnötigen Bürokratie», erklärt er. Als Beispiel nennt er eine Posse bei «TeleBärn». Dort würden etwa Heimspiele der Young Boys als regionale Berichterstattung zählen, Auswärtsspiele aber nicht.

Medienpaket
Philipp Kutter, Nationalrat Mitte-ZH, spricht während einer Medienkonferenz des überparteilichen Parlamentarier-Komitees gegen das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, am 13. Januar 2022 in Bern.
Mediengesetz
Wenn YB gegen den FC Basel im Wankdorf spielt, gilt das als regionale Berichterstattung...
BSC Young Boys Basel
... findet das gleiche Duell in Basel statt, nicht.

Solche Episoden würden nun den News-Portalen drohen. «Es ist zu befürchten, dass diese in vorauseilendem Gehorsam für den Staat statt für ihr Publikum arbeiten, um den Geldfluss zu sichern», so Kutter. In diesem Falle drohe nicht nur ein Verlust der Unabhängigkeit, «sondern die grosse Langeweile».

Werden Sie dem Mediengesetz zustimmen?

Dennoch bleibt die grösste Sorge des Nein-Lagers die Eigenständigkeit der Schweizer Online-Medien. «Wenn der Staat für ein Online-Portal entscheidet, was relevant und was ‹sittlich› ist, kann niemand mehr behaupten, dass dieses Medium in der inhaltlichen Gewichtung unabhängig ist», so Wasserfallen.

SVP-Rutz: «Verwaltung wird nach Belieben interpretieren»

Sorgen bereiten die Bedingungen für das Ausschütten der Steuergelder Gregor Rutz. Der Zürcher SVP-Nationalrat sagt: «Der Wechsel von einer indirekten zu einer direkten Medienförderung ist brandgefährlich.»

Gregor Rutz SVP
SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) im Nationalratssaal. - Keystone

Subventionen seien «immer der erste Schritt für staatliche Auflagen». Jene im neuen Mediengesetz seien direkt formuliert. Die Verwaltung werde diese «nach Belieben interpretieren».

Anmerkung der Redaktion: Nau.ch würde im Falle eines Ja zum Mediengesetz nicht von den neuen Fördergeldern profitieren.

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