Gesetz

    Kommission will rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Eine Nationalratskommission will, dass Gebärdensprachen rechtlich anerkennt werden. Der Nationalrat muss als Nächstes über das potenzielle Gesetz abstimmen.

    gebärdensprache
    Ein Hörbehidnerten spricht mit Gebärdensprache. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Kommission des Nationalrates will ein Gesetz für Gebärdensprache machen.
    • So sollen die Sprachen als Landessprachen anerkannt werden.
    • Dies, um die soziale Teilhabe von hörbehinderten und gehörlosen Menschen zu fördern.
    • Die Motion kommt in den Nationalrat.

    Die drei in der Schweiz genutzten Gebärdensprachen sollen rechtlich anerkannt werden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) will dafür ein eigenes Gesetz schaffen.

    Die WBK-N befasste sich mit einem Bericht des Bundesrates zur Anerkennung der Gebärdensprachen. Sie kam zum Schluss, dass die rechtliche Anerkennung notwendig sei. Mit 17 zu 7 Stimmen verabschiedete sie eine Kommissionsmotion, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zunächst entscheidet nun der Nationalrat.

    Gesetzlich regeln will die WBK-N neben der Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen auch die Chancengleichheit. Dies etwa betreffend Information, Kommunikation, politische Mitwirkung, Dienstleistungen, Kultur, Bildung, Arbeit und Gesundheit.

    Nur Minderheit ist gegen Motion

    Eine Minderheit der WBK-N beantragt ein Nein zur Motion. Sie befürchtet eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Invaliditätsformen. Sie würde eine Lösung innerhalb des geltenden Rechts befürworten, wie es in der Mitteilung hiess.

    Nationalrat
    Am Dienstag debattierte der Nationalrat die «Service-citoyen-Initiative», traf jedoch noch keine Entscheidung. (Archivbild) - keystone

    Eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist ein Anliegen des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Er wünscht sich ein eigenes Gesetz. Denn nur ein Gebärdensprachegesetz werde es ermöglichen, die Gebärdensprache und die Kultur von gehörlosen Menschen anzuerkennen. Würde nur die Verfassung geändert, bringe dies keine Verbesserungen.

    Bundesrat will Gebärdensprachen nicht als Landessprachen

    Der Bundesrat hingegen will Gebärdensprachen nicht als offizielle Landessprachen anerkennen. Die Anerkennung sei keine zwingende Voraussetzung, um die soziale Teilhabe von hörbehinderten und gehörlosen Menschen zu fördern und zu verbessern. Das schrieb er in einem im September 2021 veröffentlichten Bericht.

    Rund 10'000 gehörlose Menschen in der Schweiz benutzen laut dem Bundesrat eine der drei schweizerischen Gebärdensprachen als Erstsprache: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana. Seit vierzig Jahren setzen sich die Gehörlosen aktiv für die Anerkennung und Förderung ihrer Sprache ein.

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