Fehlerhafte Implantate: Berner Chirurg verurteilt

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Bern,

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat am Montag einen ehemaligen Berner Chirurgen wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten.

Ein ehemaliger Chirurg ist vom Regionalgericht in Bern schuldig gesprochen worden. (Symbolbild)
Ein ehemaliger Chirurg ist vom Regionalgericht in Bern schuldig gesprochen worden. (Symbolbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Ausserdem muss der Arzt die Verfahrenskosten übernehmen und einem Zivilkläger eine Genugtuung von 4000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Chirurg sei an der Entwicklung des Produkts Cadisc-L beteiligt gewesen und habe im Lauf der Zeit ein ideelles Interesse an der Bandscheibenprothese entwickelt. «Cadisc-L wurde zu seinem eigenen Kind», sagte der Gerichtspräsident.

Die Prothese sei zu seinem persönlichen Prestigeprojekt geworden, das Scheitern des Projekts entsprechen zu einer persönlichen Niederlage. So lasse sich auch das mangelnde Interesse des Chirurgen am Rückruf der Prothese durch die Herstellerfirma Ranier im Jahr 2014 erklären.

Der Prozess gegen den ehemaligen Chirurgen hatte am 12. Januar begonnen. Der Arzt hatte das Produkt zwischen 2011 und 2013 im Salem-Spital in Bern sieben Personen eingesetzt. Ebenfalls war er von der Herstellerfirma finanziell entschädigt worden.

Die Bandscheibenprothese der britischen Firma Ranier hatte bei allen vom Chirurgen behandelten Personen nach kurzer Zeit versagt.

Der sogenannte Implantateskandal wurde 2018 durch ein internationales Recherche-Team mit Beteiligung von Tamedia publik.

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Kommentare

User #1642 (nicht angemeldet)

Abartig, was sich so Ärzte erlauben. Fehlerhafte Implantate, fehlerhafte Diagnosen, fehlerhafte Behandlungen, kein Wunder steigen somit auch die KK Prämien.

User #2678 (nicht angemeldet)

Genau das ist mir auch passiert. Daraufhin musste ich zur Fahreignungsprüfung und gab den Ausweis für 13 Monate ab. Dies ohne jegliche Vorakten (60 jährig männlich). Leider hatte ich keinen RA. IRMSG war federführend! Für einen RA der zu mir steht, gebe ich meine Personalien bekannt!

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