Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente lehnt die zuständige Kommission des Ständerates eine Rentenerhöhung ab.
Die Inflation treffe ältere Menschen besonders, argumentieren die Befürworterinnen und Befürworter eines vollen Teuerungsausgleichs. (Symbolbild)
Die Kommission plant keine Anpassungen vorzunehmen, um die AHV-Renten für Bedürftige zu erhöhen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA-Zentralbild/MONIKA SKOLIMOWSKA

Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente sollen die AHV-Renten für Bedürftige nicht erhöht werden. Dieser Ansicht ist die zuständige Kommission des Ständerates. Sie lehnt eine entsprechende Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) ab.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) lehnte die Motion mit 5 zu 3 Stimmen und mit 4 Enthaltungen ab, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Motion sei als Gegenvorschlag zur AHV-Initiative der Gewerkschaften für die 13. AHV-Initiative verstanden worden.

Vorrang hat Umsetzung der Initiative

Für die SGK-S hat die Umsetzung der AHV-Initiative nun Vorrang, und sie werde erhebliche finanzielle Mittel beanspruchen. Weitere Massnahmen, die das Rentensystem grundlegend änderten, müssten im Rahmen der nächsten «AHV-Reform» diskutiert werden. Eine Reform für die weitere Stabilisierung der «AHV» soll bis Ende 2026 vorliegen.

Der Nationalrat hatte im Dezember noch Ja gesagt zu einer gleichlautenden Motion von Melanie Mettler (GLP/BE) – mit 168 zu 0 Stimmen bei 18 Enthaltungen. Zahlreiche Ratsmitglieder hatten die Motion mitunterzeichnet.

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