Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Gesetzesänderung angenommen: Auf E-Zigaretten gibt es künftig eine Tabaksteuer.
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Der Bundesrat rechnet durch die neue Steuer mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf E-Zigaretten wird künftig eine Tabaksteuer erhoben.
  • Das hat das Parlament am Donnerstag beschlossen.

Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten müssen beim Kauf der Produkte künftig Tabaksteuer zahlen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen.

Die grosse Kammer hiess eine Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 119 zu 42 Stimmen bei 30 Enthaltungen gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Das Gesetz sieht eine tiefere Steuer vor als bei klassischen Tabakzigaretten. Damit soll nach Aussage des Bundesrats dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung getragen werden.

Konkret beträgt der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch liegt er bei einem Franken pro Milliliter Flüssigkeit – unabhängig vom Nikotingehalt.

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