Die Entscheide des Nationalrats und der Bundesversammlung zusammengefasst.
Nationalrat
Der Nationalratssaal in Bern. - Keystone

Armee: Investitionen von 21,1 Milliarden Franken können 2021 bis 2024 für die Armee eingeplant werden, so wie es der Bundesrat beantragt hat. Das Parlament hat diesen Zahlungsrahmen gutgeheissen. Damit ist für die Armee für die nächsten vier Jahre ein reales Wachstum des Budgets von 1,4 Prozent pro Jahr vorgesehen. Der Nationalrat bewilligte den Zahlungsrahmen am Mittwoch als Zweitrat mit 124 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung. Ebenfalls wie der Ständerat hiess er für Rüstungsgüter, den Kauf von Material und für Immobilien insgesamt rund 2,7 Milliarden Franken gut. Die Armeebotschaft 2020 ist damit bereinigt.

UMWELT: Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Das totalrevidierte CO2-Gesetz stellt die Weichen, damit dieser Verpflichtung nachgekommen werden kann. Unter anderem enthält es Lenkungsabgaben, die in einen Klimafonds fliessen und den Menschen im Land zurückerstattet werden. Das Gesetz ist nach drei Jahren Beratung bereit für die Schlussabstimmung, nachdem am Mittwoch beide Räte den Antrag der Einigungskonferenz gutgeheissen haben. Zuletzt umstritten waren Bussen für fahrlässige Hinterziehung der CO2-Abgabe und die Höhe der Abgabe für private Flüge.

COVID-Gesetz: Die Details der Corona-Finanzhilfe für «vergessene Branchen» und Selbstständigerwerbende sind geregelt. Die Räte haben dem Vorschlag der Einigungskonferenz deutlich zugestimmt. Damit ist das vieldiskutierte Covid-19-Gesetz auf der Zielgeraden. Bei der Vorlage handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz, das am Samstag in Kraft treten soll und in weiten Teilen Ende 2021 wieder ausläuft. Der Bundesrat will mit der Vorlage die Corona-Notverordnungen, die er seit dem Frühjahr erlassen hat, wo notwendig in ordentliches Recht überführen. Bevor das Covid-19-Gesetz bereit für die Schlussabstimmung ist, müssen noch beide Räte der Dringlichkeitsklausel zustimmen. Das gilt als unbestritten.

Cannabis: In der Schweiz sollen Pilotstudien zur kontrollierten Cannabis-Abgabe durchgeführt werden können. Die Räte haben sich über entsprechende Änderungen im Betäubungsmittelgesetz geeinigt und auch darauf, dass für die Versuche wenn möglich Schweizer Bio-Cannabisprodukte verwendet werden sollen. Der Nationalrat hatte bisher ausschliesslich Produkte aus der Schweiz und in Bio-Qualität erlauben wollen. Er schloss sich nun aber dem Ständerat an, auf Antrag der Mehrheit seiner Gesundheitskommission (SGK). Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist bereit für die Schlussabstimmung.

ADOPTION: Künftig soll es auch für Eltern, die ein Kind adoptieren, einen maximal 14-tägigen Urlaub geben. Der Nationalrat hat der Einführung eines Erwerbsersatzes bei Adoptionen mit 123 zu 70 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Er hat dem Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende bei Mutterschaft (EOG) das entsprechende neue Kapitel hinzugefügt. Damit erfüllt er eine parlamentarische Initiative von Marco Romano (CVP/TI). Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Die vom Nationalrat gutgeheissene Version sieht vor, dass der Urlaub nur dann bezogen werden darf, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch nicht vier Jahre alt ist. Der maximal 14-tägige Adoptionsurlaub kann auch tageweise bezogen werden.

GESUNDHEIT: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhebt Daten bei den Krankenkassen, um die Kostenentwicklung im Auge zu behalten. Der Nationalrat hat als Zweitrat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die regeln soll, zu welchem Zweck Daten in welcher Form geliefert werden dürfen. Er folgte in den meisten Punkten dem Ständerat. Entgegen dem Willen ihrer vorberatenden Kommission und des Bundesrats entschied die grosse Kammer, dass Versicherer dem BAG keine anonymisierten Individualdaten zum Einsatz von Arzneimitteln und von Medizinprodukten der Mittel- und Gegenständeliste liefern sollen. Auch Daten zur Evaluation des Risikoausgleichs sollen nicht weitergegeben werden. der Nationalrat beschloss weiter, dass die Daten nur jährlich geliefert werden müssen. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.

BERUFLICHE VORSORGE: Die Auffangeinrichtung der zweiten Säule wird angesichts möglicher Schwierigkeiten wegen der Coronavirus-Pandemie besser abgesichert. Das Parlament hat entschieden, dass die Stiftung Auffangeinrichtung bei Bedarf rasch ein unverzinsliches Konto im Umfang von bis zu 10 Milliarden Franken eröffnen kann. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Der Nationalrat hat nun die Dringlichkeit der Bestimmungen dazu gutgeheissen, mit 146 zu 53 Stimmen. Der Ständerat hat dies bereits beschlossen. Die Anpassung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge soll vorerst für drei Jahre gelten. In dieser Zeit will der Bundesrat eine langfristige Lösung vorbereiten.

SICHERHEIT: Das neue Informationssicherheitsgesetz soll die Sicherheit von Informationen beim Bund verbessern. Die Räte haben sich weitgehend über die Vorlage geeinigt. Umstritten bleibt der Einsatz der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen. Der Nationalrat lehnt das ab. Daran hat er bei der zweiten Beratung der Vorlage festgehalten. Stattdessen will er eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer zur Identifikation verwenden. Eingelenkt hat der Nationalrat hingegen in einem anderen Punkt: Zunächst wollte er den Bundesrat verpflichten, seine Ziele und die Kosten den Kommissionen zur Konsultation vorzulegen. Damit sollte verhindert werden, dass die Umsetzung allzu teuer und aufwendig wird.

KULTUR: Die Räte feilschen weiterhin um die Beträge für die Kulturförderung in den nächsten vier Jahren. Uneinig sind sich National- und Ständerat bei den Mitteln für den Austausch zwischen den Sprachregionen sowie bei den Finanzhilfen durch das Bundesamt für Kultur. Für letztere sieht der Bundesrat insgesamt 145,1 Millionen Franken vor. Der Nationalrat will den Betrag um 1,2 Millionen erhöhen, damit Memoriav, den Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, unterstützt werden kann. An diesem Beschluss hielt die grosse Kammer fest. Nichts wissen will der Nationalrat von einer Erhöhung der Mittel für den Austausch zwischen den Sprachregionen um 10 Millionen Franken, wie das der Ständerat fordert. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.

KRANKENVERSICHERUNG: Die Krankenkassen sollen Pflegematerial wie Spritzen oder Verbände immer bezahlen, unabhängig davon, wer es wo verwendet. Der Nationalrat hat der entsprechenden Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes mit 189 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Mit der Gesetzesänderung soll es keinen Unterschied mehr geben zwischen beruflicher und nicht beruflicher Verwendung und dem Ort, an dem das Material eingesetzt wird. Mit der neuen Regelung werden Kantone und Gemeinden um schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet. Die Krankenkassen müssen diesen Betrag übernehmen.

ARZNEIMITTEL: Bei der Dosierung von Arzneimitteln für Kinder soll es weniger Fehler geben und die Kinder besser vor Irrtümern geschützt sind. Der Nationalrat hat dazu eine Motion aus dem Ständerat überwiesen. Der Vorstoss von Hans Stöckli (SP/BE) verlangt, dass Kliniken und Apotheken in der Kindermedizin zwingend digitale Tools verwenden müssen. Diese könnten nicht nur für die Berechnung der Dosis genutzt werden, sondern auch für die Harmonisierung und die Verbreitung von Empfehlungen. Der Bundesrat war damit einverstanden.

KINDERMEDIZIN: Das Parlament beauftragt den Bundesrat, für eine bessere Vergütung der Leistungen in der Kinder- und Jugendmedizin zu sorgen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion von Damian Müller (FDP/LU) angenommen. Der Entscheid fiel oppositionslos. Müller argumentierte, die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nehme viel Zeit in Anspruch, da Gespräche wichtig seien, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Das müsse auch in den Sozialversicherungstarifen abgebildet werden. Zeitliche Limitationen dürften nicht dazu führen, dass die Zeit nur noch für kurative Leistungen reiche. Der Bundesrat wird mit der überwiesenen Motion beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die adäquate Tarife gewährleistet.

GESUNDHEIT: Der Bundesrat soll die Instrumente der Kantone zur Zulassungssteuerung für Ärztinnen und Ärzte auf psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten erweitern. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion seiner Gesundheitskommission (SGK) stillschweigend angenommen. Die heutige Situation bei der Erbringung von psychotherapeutischen Leistungen sei nicht optimal, begründete die Kommission ihre Motion. Ein Wechsel auf das Anordnungsmodell könne zu einer Entspannung der Situation beitragen. Es brauche aber klare Leitplanken. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

MEDIKAMENTE: Medikamente und Impfstoffe, die im Ausland mit einem gleichwertigen Prüfungssystem zugelassen sind, sollen auch in der Schweiz erleichtert zugelassen werden können. Der Nationalrat hat stillschweigend ein entsprechendes Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) an den Bundesrat überwiesen.

BUNDESRICHTERWAHL: Yves Donzallaz (SVP) hat die Wiederwahl als Bundesrichter gegen den Willen seiner Partei geschafft - mit 177 von 239 gültigen Stimmen. Damit fehlten ihm einzig die Stimmen der SVP. Auch alle anderen bisherigen Bundesrichterinnen und Bundesrichter wurden wiedergewählt. Als Ersatz für den zurücktretenden Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer (SP) wurde Christoph Hurni (GLP) mit 232 von 233 gültigen Stimmen zum ordentlichen Richter gewählt. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte die Bundesrichter für die Amtsperiode 2021-2026.

WAHLAUFSCHUB: Die SP-Fraktion ist in der Vereinigten Bundesversammlung mit ihrem Antrag gescheitert, die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter auf die Wintersession zu verschieben. Der Antrag wurde mit 199 zu 42 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. SP-Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) argumentierte vergeblich, dass die Abwahlempfehlung eines SVP-Richters, der nicht mehr genehm sei, die Frage aufwerfe, ob die anderen SVP-Richter unabhängig arbeiten könnten. Das müsse zuerst geprüft werden.

AUSSERORDENTLICHER BUNDESANWALT: Die Bundesversammlung hat Stefan Keller mit 220 von 223 gültigen Stimmen zum ausserordentlichen Bundesanwalt gewählt. Seine Wahl war unbestritten. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und die Gerichtskommission von National- und Ständerat unterstützten ihn. Keller hatte zuvor als ausserordentlicher Staatsanwalt die Aufhebung der Immunität von Bundesanwalt Michael Lauber durchgesetzt. In seiner Funktion soll er gegen Lauber, Fifa-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold ermitteln.

AUFSICHTSBEHÖRDE: Marc Thomman ist mit 235 von 241 gültigen Stimmen in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gewählt worden. Er ersetzt Rolf Grädel, der nach eigenen Angaben wegen des schwierierigen Verhältnisses zur Bundesanwaltschaft zurückgetreten ist.

BEGNADIGUNGSGESUCH: National- und Ständerat haben das Begnadigungsgesuch eines Tschechen, der wegen Betrugs und Geldwäscherei vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt worden ist, abgelehnt. Die Begnadigungskommission hatte der Vereinigten Bundesversammlung einstimmig empfohlen, das Gesuch abzulehnen. Dass die Bundesversammlung über eine Begnadigung entscheidet, kommt selten vor - zuletzt war das 2008 der Fall.

Die Traktanden des Nationalrats für Donnerstag, 24. September (08:00 bis 13:00 und 15:00 bis 19:00):

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