Coronavirus: Parlament will Tracing-App ausbremsen

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Bern,

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) will die Contact-Tracing-App zum Coronavirus bremsen. Sie macht Datenschutz-Bedenken geltend.

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Sogenannte Contact-Tracing-Apps sollen die Corona-Pandemie eindämmen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/EPA/SASCHA STEINBACH

Das Wichtigste in Kürze

  • Contact-Tracing-Apps sollen dazu beitragen, die Corona-Pandemie einzudämmen.
  • Die SPK des Nationalrats drückt jetzt aber auf die Bremse.
  • Denn: Es brauche eine gesetzliche Grundlage, findet die Kommission.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) drückt punkto Contact-Tracing-App auf die Bremse. Bevor eine Anwendung zum Einsatz kommen dürfe, brauche es eine gesetzliche Grundlage. Sie hat am Donnerstag eine entsprechende Motion eingereicht. Eine Schweizer Lösung steht kurz vor der Lancierung, wie am Dienstag bekannt wurde.

Die App DP-3T laut den beiden ETH soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden. DP-3T steht für Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing.

Coronavirus
Wegen dem Coronavirus: Österreicher beim Einkaufen im Supermarkt mit Masken. - dpa

Diese Smartphone-App verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist. Und informiert anschliessend die Betroffenen, dass sie sich eventuell infiziert haben.

SPK nicht gegen Einführung von Coronavirus Tracing-App

Die SPK ist nicht gegen die Lancierung einer solchen App durch den Bund, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Sie will aber, dass der Einführung «ein transparentes politisches Verfahren» zugrunde liegen muss.

Mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete sie eine Kommissionsmotion. Mit dieser wird verlangt, dass die Anwendung dieser App freiwillig sein muss.

Der SPK wurde ausserdem der Beschluss von Ende März erläutert. Gemäss dem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Zugriff auf die Swisscom-Plattform «Mobility Insights» erhält.

Sie nimmt zur Kenntnis, dass die entsprechenden Daten anonymisiert sind. Und dass aus diesen keine Schlüsse auf das Verhalten einzelner Personen gezogen werden können. Die Kommission bedauert aber die fehlende Transparenz bei der Beschlussfassung.

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