Trotz Milliardenhilfe des Bundes droht vielen Firmen der Konkurs wegen dem Coronavirus. Nun präsentiert Justizministerin Karin Keller-Sutter neue Massnahmen.
Justizministerin Karin Keller-Sutter will Unternehmen, die infolge der Krise um das Coronavirus überschuldet sind, mit neuen Massnahmen retten.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Unternehmen stehen wegen den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vor dem Aus.
  • Nun prüft Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) neue Regeln, um das zu verhindern.

Die Pressekonferenz ist beendet. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte:

- Die Gerichtsferien (betrifft Zivilverfahren) werden nicht über den 19. April hinaus verlängert. Verhandlungen sollen über Video geführt werden.

- Auch die Betreibungsfristen werden nicht verlängert. Man habe bereits 1914 beim Ausbruch des 1. Weltkrieges festgestellt, dass das die Zahlungsmoral enorm senke, was einen Rattenschwanz nach sich ziehe.

- Die Nachlass-Stundung, die vor allem für grosse Unternehmen praktikabel sei, soll umformuliert und für KMU zugänglich gemacht werden.

- Für den 16. April kündigt Karin Keller-Sutter ein neues wirtschaftliches Massnahmenpaket an.

Karin Keller-Sutter
Die CS wird zu einem Fall für Bundesrätin Karin Keller-Sutter. (Archivbild) - Keystone

9.20: Die Pressekonferenz ist beendet.

9.17: Wie ist die Situation bei den Strafverfahren? Dort gibt es, so Keller-Sutter, keine Gerichtsferien. Sollten jetzt Verfahren wegen des Coronavirus verjähren, dann sei wohl vorher schon einiges schiefgelaufen. Der Bundesrat möchte bei den Strafverfahren nicht in die Verjährungsfristen eingreifen.

9.08: Eine Frage zu den Corona-Bussen: fehlt da die gesetzliche Grundlage? Nein, sagt Martin Dumermuth, Direktor des Justizdepartementes, die Aussage sei falsch. Das sei wegen des Notrechts durchaus möglich.

9.03: Keller-Sutter betont, dass auch die Überprüfung der Rechtmässigkeit einer Covid-19-Stundung, ähnlich wie die Kredite, sehr schnell und unbürokratisch ablaufen soll. Wenn Ende 2019 keine Überschuldung vorlag, wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen ansonsten finanziell gesund gewesen ist.

9.00: Ein Problem der Schweiz ist auch das Ausland. Die internationalen Lieferketten sind gestoppt, was sich auf ein exportorientiertes Land wie die Schweiz enorm auswirkt. Es sei aber schwierig zu sagen, wie viele Konkurse tatsächlich nötig werden.

8.59: Sind Verhandlungen per Video mit dem Grundsatz der Justizöffentlichkeit vereinbar? Ja, denn es handle sich um Zivilverfahren, nicht um Strafverfahren.

8.52: Warum wurde die Massnahme denn überhaupt ergriffen, wenn man ja wusste, dass die Zahlungsmoral derart schlecht werden würde? Keller-Sutter: Es hat eine Sofortmassnahme gebraucht, es sei aber keine Lösung für die Ewigkeit gegeben.

8.48: Die Justizministerin erklärt, weshalb die Betreibungsfristen nicht verlängert werden. Die Erfahrung habe 1914 gezeigt, dass die Schulden nicht mehr beglichen würden, was einen enormen Rattenschwanz nach sich ziehen würde. Ein Fristenstillstand lähme die Zahlungsmoral.

8.46: Reicht es, den Firmen nur Stundungen, Aufschübe und Kredite zu gewähren? Keller-Sutter argumentiert, dass es nicht möglich sein wird, alle KMU zu retten, die Massnahmen seien natürlich nicht perfekt, aber man tue was man könne.

Coronavirus
Ein Mann sitzt im Warteraum eines Betreibungsamtes. - Keystone

8.46: Die Fragerunde beginnt.

8.36: Der Bundesrat habe basierend auf einer sehr kurzfristigen Vernehmlassung Massnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu stützen. Keller-Sutter kündigt für den 16. April ein neues Verordnungs-Paket an. Weder das Ende der Krise noch ihre Auswirkungen seien absehbar, weshalb viele eigentlich finanziell gesunden Aktiengesellschaften Konkurs erklären müssten. Das will der Bundesrat verhindern, insbesondere mögliche Kettenreaktionen.

Konkret sollen Unternehmen bei drohender Überschuldung mit dem Deponieren der Bilanz zuwarten können, wenn sie beweisen können, dass ihre Lage sich aufgrund der Corona-Krise verschlechtert hat.

Für grössere Unternehmen gibt es die Nachlass-Stundung, wenn Aussicht auf finanzielle Verbesserung besteht. Für KMU ist das oft nicht praktikabel, weil es teuer und aufwendig ist. Der Bundesrat möchte die Nachlass-Stundung nun aber umformulieren, damit es für KMU anwendbar ist. Eine Covid-19-Stundung soll allgemein anwendbar sein, auch für Kleinstunternehmen und Selbstständige. Lohn- und Unterhaltsforderungen können allerdings nicht gestundet werden.

8.34: Der Fristenstillstand bei den Betreibungen wird ebenfalls ab 20. April aufgehoben. Keller-Sutter will so verhindern, dass die Zahlungsmoral sinkt, wie es beispielsweise 1914 nach dem Beginn des 1. Weltkrieges der Fall war.

8.33: Eine Verlängerung der Gerichtsferien über den 19. April hinaus sei deshalb nicht nötig, so Keller-Sutter.

8.32: Die Justizministerin fasst die letzten Wochen zusammen und lobt die Flexibilität aller Beteiligten. Gerichte beraten sich in Homeoffice und Telefonkonferenzen.

8.30: Die Pressekonferenz mit Karin Keller-Sutter beginnt.

Wöchentlich präsentiert der Bundesrat neue Massnahmen, um die Wirtschaft vor dem Kollaps zu bewahren. Doch trotz Milliarden-Bürgschaften für Notkredite, Kurzarbeit und vielen Versprechen stehen manche Firmen vor dem Aus.

Viele Unternehmen können sich aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus deshalb keine Vorwürfe machen. Das ist auch Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) bewusst. Nachdem gestern Abend ihre Kollegen Alain Berset, Simonetta Sommaruga und Guy Parmelin redetet, geht sie heute in die Offensive.

Coronavirus: Keller-Sutter will Firmen vor Überschuldung bewahren

In den nächsten Tagen soll die St. Gallerin prüfen, ob Firmen künftig mit der Konkursanmeldung zuwarten können. Dann nämlich, wenn die Überwindung einer «corona-bedingten Überschuldung» realistisch erscheint.

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Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärt die Beschlüsse des Bundesrats im Kampf gegen das Coronavirus. - Keystone

Eine entsprechende Regelung könnte entweder im Kapitschutzrecht oder im Sanierungs- und Stundungsrecht gefunden werden, teilt das EJPD mit. Weiter möchte der Bundesrat für KMU eine sogenannte «COVID-19-Stundung» einführen.

Gerichte sollen Betrieb wieder aufnehmen

Schluss sein soll dagegen mit den Massnahmen im Bereich der Zivilverfahren. Der Betreibungsstillstand soll wie geplant am 19. April um Mitternacht enden.

Auch die Gerichtsferien werden nicht verlängert. Das EJPD prüft zur Entlastung der Gerichte vorübergehene Spezialregelungen im Verfahrensrecht. Im Fokus stehen etwa Video-Konferenzen.

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