Coronavirus: Bundesrat will Grenzgänger von Quarantäne ausnehmen

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, dass Menschen aus den Grenzregionen aufgrund des Coronavirus nicht zwingend in Quarantäne müssen.

Coronavirus Berset
Bundesrat Alain Berset, links, und Stefan Kuster, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten beim BAG, kommen zur Medienkonferenz des Bundesrates zum Coronavirus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat heute die Quarantäneliste angepasst.
  • Ausgeschlossen von der Quarantäne sind Grenzgänger.
  • Bedingung ist, dass sie eine starke Begründung haben, warum sie ins Ausland mussten.

Wer aus ausländischen Grenzregionen in die Schweiz einreist, soll nicht in Quarantäne müssen. Auch dann nicht, wenn die Region hohe Corona-Fallzahlen zu verzeichnen hat. Der Bundesrat hat am Freitag diese und weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht beschlossen.

Coronavirus: Infektionsrisiko steigt im Ausland

Seit Wochen steigt sowohl in der Schweiz als auch im umliegenden Ausland das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus. Die Staaten geraten zunehmend unter Druck, neue Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu treffen. Der Bundesrat setzt seit längerem auf Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikoländern.

Nun hat er diese Regeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und Liechtenstein präzisiert.

Coronavirus - Frankreich
Ein Biologe vom Forschungsinstitut «Institut Pasteur de Lille» entnimmt bei einer Frau einen Nasenabstrich für einen Test wegen des Coronavirus. - dpa

Generell gilt: Wer aus den Grenzregionen dieser Länder einreist, muss nicht in eine zehntägige Quarantäne. «Die Grenzregionen können von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden», schreibt der Bundesrat. Er lässt aber mit der Kann-Formulierung ein Türchen für schärfere Regeln offen.

Weiterhin keine Quarantäne für Grenzgänger

Von den Nachbarländern werden künftig jeweils nur Regionen, nicht aber das ganze Land auf die Risikoliste des BAG gesetzt. Das geschieht dann, wenn die Corona-Fallzahlen über dem Grenzwert von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Personen liegen.

Nichts ändert sich für Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Risikogebieten, die sich nicht in der Nähe der Schweiz befinden. Sie müssen nach wie vor in Quarantäne. Das gilt auch für Reisende aus neun von 13 europäischen Regionen Frankreichs.

Darunter sind Paris oder die Côte d'Azur, oder das österreichische Bundesland Wien. Der Bundesrat hat diese Liste am Freitag aktualisiert. Ab Montag soll sie gelten.

Coronavirus - Österreich
Die Statue des Johann-Strauss-Denkmals im Wiener Stadtpark trägt einen Mundschutz mit der Aufschrift «Freiheit!». - dpa

Klar ist: Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden von der Quarantänepflicht ausgenommen. Andere Länder handhaben das ähnlich.

«Eigenverantwortung der Bevölkerung» wegen Coronavirus

Mit dem regionalen Ansatz trage der Bundesrat einerseits den zum Teil steigenden Infektionszahlen Rechnung. Aber auch den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung in den Grenzregionen. Das heisst es in einer Mitteilung.

«Der Bundesrat setzt weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Diese solle Reisen in Risikogebiete, wenn immer möglich, unterlassen.

Ausnahmen für Kunstschaffende

Der Bundesrat beschloss weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Dazu gehören zurückkehrende Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass. Zudem Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wurde.

Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept vorliegt.

Nicht alle Kantone zufrieden mit Regelungen wegen Coronavirus

Angepasst hat der Bundesrat ferner die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne. So können die Kantone den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen. Die Dauer der Quarantäne in der Schweiz kann so entsprechend gekürzt werden.

Die Kantone unterstützen nach Angaben des Bundesrats mehrheitlich die getroffenen Massnahmen. Einige Kantone befürchteten jedoch, dass die neue Ausnahmeregelung für die Grenzregionen zu einem Mehraufwand führt.

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