Bundesrat

Bundesrat wirbt für erneuerten Währungsartikel in der Verfassung

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Bern,

«Die schweizerische Währung ist der Franken. Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.»: Um diese beiden Sätze wollen Bundesrat und Parlament die Bundesverfassung ergänzen. Praktische Auswirkungen hat das nicht.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter will die Bargeldversorgung in der Verfassung verankern. Statt der Bargeld-Initiative plädiert sie aber für einen alternativen Text.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter will die Bargeldversorgung in der Verfassung verankern. Statt der Bargeld-Initiative plädiert sie aber für einen alternativen Text. - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Am 8. März entscheiden Volk und Stände über die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» sowie den vom Parlament verabschiedeten direkten Gegenentwurf. Beide Vorlagen wollen den Artikel in der Bundesverfassung über Geld- und Währungspolitik ergänzen.

Heute regelt das Gesetz, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Bargeldversorgung gewährleistet und dass der Franken die Schweizer Währung ist. Parlament und Bundesrat wollen diese Formulierungen nun in die Verfassung schreiben. Die Bestimmungen könnten dadurch nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden.

Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben laut dem Bundesrat praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten.

Kommentare

User #1255 (nicht angemeldet)

Sie haben auch eine Hintertür geschaffen in der sie Kartengeld mit Debitkarten als Bargeld umbenennen.

User #6280 (nicht angemeldet)

Die Initiative ist besser.

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