Rügen zu Einreiseverboten betreffen laut Bundesrat Ausnahmefälle
Die frühere Leitung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) hat im Zusammenhang mit zwei Einreiseverboten interne Abläufe nicht genügend respektiert. Das hält der Bundesrat zu einem Bericht der parlamentarischen Aufsicht fest und spricht von Ausnahmefällen.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hatte zwei 2024 und 2025 verhängte Einreiseverbote untersucht. In beiden Fällen hatte das Fedpol die Einreise zunächst erlaubt. Doch nach Interventionen des Kommandanten der Zürcher Kantonspolizei bei der damaligen Amtsdirektorin wurden doch noch Einreiseverbote erlassen.
Der Bundesrat nennt diese beiden gerügten Fälle in seiner am Montag veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der GPK-S «Ausnahmen von der gängigen Praxis». Seines Erachtens sei es zuvor noch nie vorgekommen, dass die Amtsleitung einen vom zuständigen Bereich getroffenen Entscheid auf diese Weise revidiert habe.
Die GPK-S empfahl dem Bundesrat, klar zu regeln, wer im Fedpol welche Entscheidkompetenzen habe – namentlich wenn es darum gehe, auf Einreiseverbote zu verzichten. Es müsse klar festgelegt sein, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Entscheid der vorgesetzten Stelle vorgelegt werden muss.
Die amtsinternen Verfahren und Verantwortlichkeiten zum Entscheid über Einreiseverbote seien genügend geregelt, entgegnet der Bundesrat nun. «Mangelhaft waren in den zwei fraglichen Fällen nicht die bestehenden Abläufe oder deren Klarheit, sondern der Umstand, dass diese von der damaligen Amtsleitung nicht ausreichend respektiert wurden.»
Angenommen ist hingegen die Empfehlung der GPK-S zur Aufsicht über das Fedpol durch das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Arbeiten dazu seien aufgenommen worden, schreibt der Bundesrat nun. Ebenso wünscht er klarere Regelungen zur Frage, in welchen Fällen das Fedpol dem EJPD Anträge für Einreiseverbote vorlegen muss, namentlich wenn politisch exponierte Personen betroffen sind.










