Der Bundesrat will die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern.
Der Bundesrat will zentrale Aspekte der Massentierhaltungsinitiative aufnehmen und hat dazu einen direkten Gegenentwurf in die Vernehmlassung geschickt. (Archivbild)
Der Bundesrat will zentrale Aspekte der Massentierhaltungsinitiative aufnehmen und hat dazu einen direkten Gegenentwurf in die Vernehmlassung geschickt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will strengere Verfassungsbestimmungen für Tierhalter.
  • Er bringt dazu einen direkten Gegenentwurf zum Volksbegehren.

Der Bundesrat will die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern. Er nimmt dabei zentrale Aspekte der Massentierhaltungsinitiative auf, die er als Ganzes aber ablehnt.

Der Bundesrat verzichtet in seinem direkten Gegenentwurf zum Volksbegehren darauf, private Biostandards in die Verfassung aufzunehmen.

Die Anwendung dieser Standards auf Importe wäre laut der Regierung unvereinbar mit Handelsabkommen und nur sehr schwer umsetzbar, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Sollte der direkte Gegenentwurf in der Volksabstimmung angenommen werden, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage, wie die neue Verfassungsbestimmung ausgestaltet wird. Grundsätzlich sollen alle Nutztiere regelmässigen Auslauf haben.

Der direkte Gegenentwurf des Bundesrats befindet sich bis zum 20. November in der Vernehmlassung.

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