Bundesrat will Bauern bei Präventionsmassnahmen entschädigen können
Der Bundesrat will gezielt Landwirte bei Ausfällen aufgrund von ergriffenen Massnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen mit Geld unterstützen. Das hat die Landesregierung am Mittwoch in ihrer Antwort zu einem entsprechenden Parlamentsvorstoss geschrieben.

Um dies zu ermöglichen, soll eine Bestimmung im Tierseuchengesetz geschaffen werden. Anspruch auf Geld soll es lediglich in Härtefällen geben, hiess es weiter. Finanzhilfen sollen jeweils geprüft werden. Der Bund werde nicht «jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist».
Die Entschädigungen wurden von den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und des Ständerats (WBK-N und -S) in zwei gleich lautenden Motionen gefordert. Der Bundesrat antwortete auf beide Vorstösse gleich.
Die Kommissionen forderten den Bundesrat auf, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Nutztierhalterinnen und -halter vom Bund für Einkommensausfälle und Mehrkosten entschädigt werden können, die ihnen durch die von den Behörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen. Weiter sollen Schweizer Landwirte gegenüber ausländischen nicht schlechter gestellt werden.
Im vergangenen Jahr waren in Nachbarländern der Schweiz Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, der Afrikanischen Schweinepest und der Lumpy-Skin-Krankheit gemeldet worden. Diese drei hochansteckenden Seuchen haben laut der WBK-N bei einem Ausbruch grösste wirtschaftliche und auch grosse gesellschaftliche Auswirkungen. Die Prävention sei daher von grösster Bedeutung.
Mit einer angemessenen Entschädigung würden die Akzeptanz und die Tragbarkeit der von Massnahmen betroffenen Tierhalter für die Einhaltung der Massnahmen gestärkt, begründete die Nationalratskommission ihre Forderung. Die Entschädigung von Präventionsmassnahmen und deren Folgen komme den Bund günstiger als die mit der Bewältigung eines Ausbruchs zu tragenden Kosten.
Die Motionen werden nun den jeweiligen Räten zur Beratung unterbreitet.










