Bundesrat will Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative
Der Bundesrat will der neuen Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen.

Der Bundesrat will der neuen Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen. Die künftigen Regelungen sollen sich an derzeit in der EU diskutierte neue Bestimmungen anlehnen. Darüber hinaus will die Landesregierung nicht gehen.
Sie hat am Mittwoch die allgemeine Stossrichtung im Umgang mit der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» festgelegt, wie sie mitteilte. Welche konkreten Gesetzesänderungen der Bundesrat plant, blieb zunächst unklar.
Schweizer Unternehmen sollten bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einhalten und die Umwelt schützen, hiess es im Communiqué. Gleichzeitig müssten sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben.
EU-Lieferkettenrichtlinie als Vorbild?
Die Initiative war im Mai eingereicht worden. Sie fordert konkret, dass sich die Schweiz bei der Konzernverantwortung an internationalen Leitlinien und EU-Vorschriften orientiert, und will diesen Grundsatz in die Bundesverfassung schreiben.
Die Initiantinnen und Initianten hatten dabei allerdings ursprünglich an die EU-Lieferkettenrichtlinie von 2024 gedacht, wie aus den Erläuterungen zum Initiativtext auf ihrer Website hervorgeht. Inzwischen einigten sich die EU-Mitgliedstaaten allerdings auf eine deutliche Lockerung der Bestimmungen. Darauf bezog sich nun auch der Bundesrat.
Eine Mehrheit der EU-Länder sprach sich im Juni dafür aus, dass nur Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden statt wie bislang 1000 unter das Gesetz zum Schutz von Menschenrechten fallen sollen. Zudem soll die Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro Jahresnettoumsatz auf 1,5 Milliarden Euro angehoben werden. Im EU-Parlament ist das Geschäft noch hängig.