Berns Grosser Rat beginnt mit Totalrevision des Sozialhilfegesetzes

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Bern,

Das Berner Kantonsparlament beginnt mit der Beratung des Sozialhilfegesetzes, eine mehrtägige Diskussion steht bevor.

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Ausgangspunkt für die Gesetzesrevision ist ein neues Fallführungssystem, mit welchem die Sozialdienste sowie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden künftig arbeiten werden. (Symbolbild) - keystone

Das Berner Kantonsparlament hat am Mittwoch mit der Beratung des Sozialhilfegesetzes begonnen. Die Debatte wird mehrere Tage dauern. Das Sozialhilfegesetz sei durch die früheren Totalrevisionen unübersichtlich geworden, eine Totalrevision deshalb angezeigt, hatte die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) das Geschäft im Vorfeld begründet.

Ausgangspunkt für die Gesetzesrevision ist ein neues Fallführungssystem, mit welchem die Sozialdienste sowie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden künftig arbeiten werden.

Zu reden geben dürfte unter anderem das Thema Datenschutz, das geplante Selbstbehaltsmodell für die Gemeinden, die Einführung eines Vermögensverzichts, die Ausdehnung der Rückforderungspflicht und dass die Sozialhilfe auch für Kinder bis auf Nothilfe gekürzt werden können soll. Das bestehende Sozialhilfegesetz stammt aus dem Jahr 2001.

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