Bundesrat sieht bei geteilter Mobilität keinen Handlungsbedarf
Rufbusse, Carsharing und Mitfahr-Apps ergänzen den öffentlichen Verkehr. Das Parlament forderte einen Aktionsplan zur Förderung solcher Angebote. Der Bundesrat zieht nun Bilanz – und sieht den Bund ausreichend aufgestellt.

Der Bund müsse neue, geteilte Mobilitätsformen vorerst nicht mit Gesetzesänderungen oder zusätzlichen Geldern ankurbeln, schreibt die Landesregierung in einem am Mittwoch publizierten Bericht. Der bestehende Förderrahmen sei im Grundsatz ausreichend, um innovative Angebote zu ermöglichen. Weiterer Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Landesregierung aktuell nicht.
Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments: National- und Ständerat hatten eine Motion von Barbara Schaffner (GLP/ZH) überwiesen. Sie verlangte einen Aktionsplan, um regulatorische Hürden für Angebote wie Rufbusse oder Fahrgemeinschaften abzubauen und diese besser mit Bahn und Bus zu verknüpfen.
Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Kantonen und Branche identifizierte gemäss dem Bericht 16 Massnahmen. Der Bericht zeigt, dass es grundsätzlich nicht an Gesetzen fehle. Die grössten Hürden lägen in der Praxis, beispielsweise bei unterschiedlichen Bewilligungspraxen der Kantone und der schwierigen Überführung von Pilotprojekten in den regulären Betrieb.
Zudem kämpfen viele Anbieter gemäss dem Bericht mit knappen Mitteln. Mehrere Förderprogramme wurden infolge von Sparpaketen des Bundes gekürzt oder ganz gestrichen. Die Arbeitsgruppe regte daher an, Fördertöpfe zu bündeln. Der Bundesrat winkt jedoch ab: Wegen der angespannten Haushaltslage seien neue Massnahmen nicht angezeigt.
Mehrere Erleichterungen sind derweil bereits aufgegleist: So soll die Konzessionspflicht für On-Demand-Angebote per 2028 gelockert werden, und im Parlament berät man derzeit über das Mobilitätsdatengesetz (Modig) zur besseren Vernetzung.










