Bundesrat

Bundesrat sagt Nein zu Verbot von Kinderkopftuch an Schulen

Nicolas Eggen
Nicolas Eggen

Bern,

Der Bundesrat lehnt ein Verbot von Kopftüchern an Schulen ab. Doch die Diskussion könnte weitergehen, eine nächste Motion wurde bereits eingereicht.

Mädchen mit Kopftuch
Der Bundesrat lehnt ein Kopftuchverbot an Schulen ab. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat lehnt ein Verbot von Kinderkopftüchern an Schulen ab.
  • Trotzdem könnte die Debatte um das Verbot von Kinderkopftüchern an Schulen weitergehen.
  • Eine weitere Motion dazu wurde im Parlament bereits eingereicht.

Der Bundesrat stellt klar: Er will Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen nicht verbieten. Der Staat und somit auch öffentliche Schulen sollen sich bezüglich religiöser Symbole neutral verhalten.

Die Landesregierung schreibt, es gehe um einen Bereich in der Zuständigkeit der Kantone. «In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten Kleidervorschriften ohnehin nur zurückhaltend eingesetzt werden», so der Bundesrat.

Önder Günes, Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz, begrüsst diese Entscheidung. Er hält ein generelles Kopftuchverbot für unfair und diskriminierend.

«Das wäre überhaupt nicht schweizerisch und nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar», sagt Günes gegenüber SRF.

Bundesrat: Verbot ist der falsche Weg

Marianne Binder-Keller, Mitte-Ständerätin aus dem Kanton Aargau, hatte den Bericht des Bundesrates angefordert.

Sie betont gegenüber dem Sender ihre Sorge um das Wohl der Kinder: «Ich finde, dass das Kinderkopftuch die Entwicklung eines Kindes behindert durch seinen stigmatisierenden und diskriminierenden Charakter».

Der Bundesrat ist damit aber nicht einverstanden. Die Gründe, warum Mädchen ein islamisches Kopftuch tragen, seien vielfältig und daher sei ein generelles Verbot der falsche Weg. Sollte es Anzeichen geben, dass ein Mädchen von seinen Eltern zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen werde, solle die Schule eingreifen.

Auch betont die Landesregierung die Wichtigkeit der Teilnahme der Mädchen mit Kopftuch am Sport- und Schwimmunterricht. Aus rechtlicher Sicht sei die Teilnahme am Unterricht bereits heute für alle Mädchen gewährleistet. Einschliesslich der Sport- und Schwimmlektionen, hält der Bundesrat im Communiqué fest.

«Dort, wo es Lösungen für diese Schülerinnen gibt, da soll man nicht zusätzliche Verbote ins Spiel bringen,» erklärt Günes. Denn es gäbe ja für solche Fälle geeignete Kleidung, die die Teilnahme dieser Schülerinnen am Schwimmunterricht ermöglichen. Beispielsweise Burkinis.

Die Debatte geht wohl weiter

Trotz des Berichts des Bundesrates ist das letzte Wort in dieser Diskussion wohl noch nicht gesprochen. Eine Motion aus dem rechtsbürgerlichen Lager im Parlament fordert ein landesweites Kopftuchverbot für alle Mädchen unter 15 Jahren.

Sollte das Kopftuch im Unterricht nochmals neu diskutiert werden?

Darin fordert Lorenzo Quadri von der Lega dei Ticinesi, dass wie in Österreich ein Verbot gelten soll. Denn: In Österreichs Schulen ist ein Kopftuchverbot unter 14 Jahren geplant. Die österreichische Regierung stellte im September einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

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