Bundesrat prüft weitere Schritte gegen Medikamentenengpässe
Eine Expertengruppe schlägt Massnahmen gegen Medikamentenengpässe vor, die der Bundesrat prüfen wird.

Einfachere Zulassungen, engeres Monitoring, stärkere internationale Vernetzung: Neben den bereits eingeleiteten Schritten gegen Medikamentenengpässe schlägt eine Expertengruppe weitere Massnahmen vor. Der Bundesrat will diese bis im Frühling vertieft prüfen.
Die von Bernhard Pulver, dem früheren Regierungsrat des Kantons Bern und Präsidenten der Insel-Gruppe, präsidierte Expertengruppe hat ihre Arbeiten mit einem Bericht abgeschlossen. Der Bundesrat wurde gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch darüber informiert.
Konkret empfiehlt die Expertengruppe zum Beispiel eine Vereinfachung der administrativen Vorgaben bei der Zulassung von Medikamenten. Ein anderer Vorschlag betrifft die Möglichkeit, ausländische Verpackungen zuzulassen, um Hürden abzubauen, die zu Lieferengpässen oder Marktrückzügen führen können. Weiter schlägt die Expertengruppe ein Monitoring der Arzneimittel nach therapeutischer Relevanz vor.
Vorschläge zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung
Die Sicherung von bestehenden wichtigen Produktionskapazitäten durch Anreizsysteme sowie eine stärkere internationale Vernetzung werden vorgeschlagen. Die Arzneimittelversorgung soll ausserdem in die Sicherheitspolitik des Bundes eingebunden werden.
Die Fachleute des Bundes prüfen nun, wie die Vorschläge der Expertengruppe umgesetzt werden können und wo es weitere Klärungen braucht, wie der Bundesrat schrieb. Das betreffe insbesondere rechtliche und finanzielle Aspekte.
Im Frühling 2026 soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Engpässe bei Arzneimitteln nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz. Der Bundesrat hat in den vergangenen Monaten bereits mehrere Schritte eingeleitet.
Massnahmen gegen Medikamentenengpässe
So soll der Bund die Versorgungslage künftig zentral und aktiv überwachen. Auch soll er bei Bedarf Massnahmen ergreifen können, um Versorgungsstörungen vorzubeugen oder zu beheben.
Zudem soll der Bund insbesondere wirtschaftliche Anreize setzen, Beschaffungen tätigen, medizinische Güter selbst herstellen oder herstellen lassen können. Und schliesslich soll die internationale Zusammenarbeit gezielt verstärkt werden.
Gemäss den heutigen Zuständigkeiten sind die Kantone grundsätzlich für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Die Sicherstellung der Versorgung mit Heilmitteln und medizinischen Gütern ist primär Aufgabe der Wirtschaft.
Der Bund kann erst bei drohenden schweren Mangellagen lebenswichtiger Medikamente sowie in Epidemien oder Pandemien zur Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten aktiv werden.