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Bundesrat stellt Widerstandskraft der Schutzbauten sicher

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Bern,

Aufgrund der globalen Bedrohungslage verschärft der Bundesrat Baupflichten und Ersatzabgabe für Schutzbauten.

Bundeshaus
Der Bundesrat stärkt die Schutzbauten und verschärft Baupflichten und Ersatzabgabe. (Symbolbild) - keystone

Wegen der globalen Bedrohungslage sichert der Bundesrat die Widerstandskraft der Schutzbauten. Dazu erweitert er die Pflicht zum Schutzraumbau auf Umbauten und Umnutzungen und erhöht die Ersatzabgabe. Das jährliche Budget für Zivilschutz- und Führungsanlagen steigt ab 2027 auf 14 bis 15 Millionen Franken.

Die Revision der Zivilschutzverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Nicht gerüttelt wird darin am Grundsatz «ein Schutzplatz pro Einwohnerin und Einwohner».

Ebenfalls muss pro Neubau eines Wohnhauses grundsätzliche ein Schutzraum gebaut werden. Wo dies nicht möglich ist, haben Hauseigentümer eine Ersatzabgabe zu zahlen. Diese erhöht der Bundesrat von 800 auf 1400 Franken pro Schutzplatz.

Der Beitrag wurde seit 2012 nicht mehr den gestiegenen Baukosten für Schutzplätze angepasst. Die Erhöhung hielten viele Vernehmlassungsteilnehmer als zu gering, der Hauseigentümerverband opponierte.

Kantone verwalten Ersatzbeiträge für Schutzräume

Die Ersatzbeiträge erheben und verwalten die Kantone. In erster Linie dienen sie dem Bau öffentlicher Schutzräumen sowie der Erneuerung öffentlicher und privater Anlagen. Landesweit stehen dafür aktuell rund 880 Millionen Franken zur Verfügung.

Um die Schutzräume einsatzbereit zu erhalten, sind Massnahmen zur Werterhaltung und Erneuerung nötig. Dazu gehört etwa der Ersatz alternder Belüftungsaggregate oder Schutzfilter.

Zur Erneuerung von Schutzbauten für Führungsorgane und den Zivilschutz lanciert der Bund ein Investitionsprogramm. Über die nächsten 15 Jahre ist eine Modernisierung von rund 200 Schutzanlagen vorgesehen, mit geschätzten Gesamtkosten von 220 Millionen Franken. Aktuell beträgt das Jahresbudget dafür 9 Millionen Franken. Es soll ab 2027 auf 14 bis 15 Millionen steigen.

Im Weiteren erweitert die Revision die Datenerhebung bei den Kantonen über Anzahl und Zustand der Räume, was dem Bund eine bessere Überprüfbar- und Planbarkeit ermöglicht.

VBS bestätigt Schutzraumstrategie mit Fokus auf Wohnortnähe

Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) informierte die Landesregierung am Mittwoch auch über die Dachstrategie. Diese hält am zentralen Element der regulären Schutzräume in Wohnortnähe fest. Im Fall eines Kriegs können aber nicht alle am Wohnort oder in Schutzraumnähe bleiben.

Um die Wirtschaft aufrechtzuerhalten, braucht es in grösseren Städten und Ballungsräumen zusätzliche Schutzräume für die dort arbeitenden Menschen, besonders Pendlerinnen und Pendler. Zu dieser Frage legt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) dem Bundesrat Anfang 2027 eine Studie zum Variantenentscheid vor.

In den letzten 60 Jahren baute die Schweiz eine umfassende Schutzbauinfrastruktur für die Bevölkerung, die Führungsorgane und den Zivilschutz. Für den Bundesrat zeigt besonders der anhaltende Angriffskrieg Russlands in der Ukraine die Bedeutung dieser Infrastruktur.

Kommentare

User #5797 (nicht angemeldet)

Hauptsache das Geld weiterhin umverteilt, auf die Masse wartet dann mit der digitalen-ID die neue "Freiheit". Aber leider wollen die Massen auch nach den letzten 5 Jahren keine Fragen stellen.

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