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Bundesrat: Flüchtlinge dürfen nicht mehr ins Ausland

Keystone-SDA
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Bern,

Neu gilt für sie ein grundsätzliches Reiseverbot – mit wenigen Ausnahmen. Für Ukraine-Geflüchtete bleibt ein begrenzter Heimatbesuch möglich.

vorläufig aufgenommene
Asylsuchende sollen kaum noch ins Ausland reisen dürfen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene dürfen künftig nur noch ausnahmsweise reisen.
  • Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine sind vom generellen Reiseverbot ausgenommen.
  • Reisen sind maximal 30 Tage möglich – etwa bei Todesfällen oder Rückkehrvorbereitungen.

Künftig dürfen asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen nur noch in Ausnahmefällen in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat oder in andere Staaten reisen.

Dreieinhalb Jahre nach dem Parlamentsentscheid hat der Bundesrat die Schritte dazu eingeleitet. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu mehreren Verordnungsänderungen und einer Sonderregelung eröffnet, wie er mitteilte.

Ausnahme für Ukraine-Flüchtlinge

Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine sind demnach von dem grundsätzlichen Reiseverbot ausgenommen. Ukraine-Geflüchtete dürfen sich künftig 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten.

Personen aus dem Asylbereich sollen dagegen grundsätzlich nicht reisen dürfen – auch nicht im Schengen-Raum. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll gemäss der vom Parlament beschlossenen Regelung solche Reisen nur noch ausnahmsweise bewilligen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsänderungen präzisieren beispielsweise, wann besondere persönliche Gründe vorliegen, bei denen Reisen von höchstens dreissig Tagen trotzdem möglich sind – etwa im Falle von Tod oder schwerer Krankheit von Angehörigen.

Reisen nur aus zwingenden Gründen möglich

Zudem soll eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat beispielsweise bewilligt werden können, wenn zur Vorbereitung der Rückkehr Abklärungen von Besitzansprüchen, Eigentumsrechten, Schulangelegenheiten, die Möglichkeit einer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie Zivilstandsangelegenheiten erforderlich sind.

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Die Vernehmlassungen zu den Ausführungsverordnungen sowie zur Sonderregelung dauern bis zum 5. Februar 2026.

Kritik von Flüchtlingsorganisationen

Nach dem Parlamentsentscheid im Dezember 2021 hatten insbesondere die Flüchtlingshilfe und die Uno-Flüchtlingsorganisation UNHCR das grundsätzliche Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene als unverhältnismässig kritisiert.

Das Reiseverbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt worden seien und in verschiedenen Staaten Zuflucht gefunden hätten.

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