Bundesrat

Bundesrat passt Landesversorgung an neue Krisen an

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Bundesrat passt das Landesversorgungsgesetz an: In Krisen soll der Bund schneller handeln und Verstösse gegen Anordnungen künftig mit Bussen ahnden.

Landesversorgungsgesetz
Das revidierte Landesversorgungsgesetz ermöglicht dem Bund, in Krisen wie bei Strom- oder Versorgungsausfällen rasch einzugreifen. (Symbolbild) - sda

In künftigen Krisen will der Bund gegebenenfalls schneller intervenieren, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Wer gegen Anordnungen verstösst, soll neu gebüsst werden können. Damit passt der Bundesrat das Landesversorgungsgesetz an die jüngsten Krisen an.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft für die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes an die eidgenössischen Räte verabschiedet. Er hatte die Vorlage nach Kritik in der Vernehmlassung nachgebessert.

Die Anpassung des seit 2017 geltenden Gesetzes trägt den jüngsten Krisen wie der Covid-19-Pandemie oder dem letztlich ausgebliebenen Strommangel Rechnung. Sie hält an der grundsätzlichen Zuständigkeit der Wirtschaft für die Landesversorgung fest.

Bund greift bei Versorgungskrisen unterstützend ein

Kann diese die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sichern, tritt der Bund auf den Plan. Er unterstützt den Privatsektor gezielt, um die Verfügbarkeit dieser Notwendigkeiten zu sichern und zu bewirtschaften.

Ein Eckpunkt der Revision ist das Tempo. Die Vorlage präzisiert den Zeitpunkt der staatlichen Eingriffe und fasst diesen weiter. So ermöglicht der Bundesrat ein früheres und besser an die jeweiligen Krisen angepasstes Handeln.

Dem selben Ziel dient die erweiterte Einführung von Meldepflichten. Dabei wird die Digitalisierung vorangetrieben, was wiederum der Früherkennung von Versorgungskrisen dient. Gleichzeitig ermöglicht es die Vorbereitung und Bereitschaft für die Interventionen.

Bundesrat ersetzt Strafregistereinträge durch Ordnungsbussen

Wo bisher Sanktionen drohten, die zu einem Eintrag ins Strafregister führen können, will der Bundesrat Verstösse künftig mit Ordnungsbussen ahnden.

Wer bei einem Strommangel etwa verbotenerweise die Weihnachtsbeleuchtung einschaltet, käme künftig für eine Übertretung mit einem Bussgeld davon. Das vermeidet eine Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten und eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden.

Im weiteren schafft die Teilrevision für bisher nur auf Verordnungsstufe geregelte Sachverhalte Gesetzesgrundlagen. Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes erfolgt in zwei Schritten.

Der erste ist seit dem 1. November in Kraft und wurde im Sommer vom Parlament gutgeheissen. Der Delegierte für Landesversorgung arbeitet seither nicht mehr im Neben- sondern im Vollamt.

Verlängerung der Garantien bis Ende 2034

Das Parlament erhöhte 2024 die Bundesgarantien für Pflichtlager von 540 Millionen auf 750 Millionen Franken und verlängerte sie um zehn Jahre bis Ende 2034.

Dem Landesversorgungsgesetz unterstehen etwa Energieträger, Nahrungs-, Futter- und Heilmittel sowie Stoffe für die Landwirtschaft. Als lebenswichtige Dienstleistungen gelten Transport und Logistik, Kommunikation und Information, Energieversorgung sowie Lagerhaltung.

Kommentare

User #5499 (nicht angemeldet)

Das heisst, das Rahmenabkommen mit dem EU-Stromgesetz und auch der Anschluss an das Europäischen Schienennetz ist bereits für illegal erklärt worden.

User #6294 (nicht angemeldet)

Genau! Wenn das EndElend ausbricht, geht es haupsächlich darum den Bürger zu büssen. Allenfalls holt der mündige Bürger jedeoch mit dem Goldbarren zum Gegenschlag aus.

Weiterlesen

Gesichtserkennung
13 Interaktionen
Biometrie
Betreutes Wohnen
1 Interaktionen
Im betreutem Wohnen

MEHR BUNDESRAT

Arbeitslosengeld
39 Interaktionen
Bern
Martin Pfister
168 Interaktionen
Klare Worte
Armee
23 Interaktionen
Bern
Solar
12 Interaktionen
Von den Grünen

MEHR AUS STADT BERN

Kanton Bern
1 Interaktionen
Zur Übung
SP-Fraktionschef Dominik Fitze.
10 Interaktionen
SP-Fitze
de
1 Interaktionen
Quali-Ende