Bundesrat passt Landesversorgung an neue Krisen an
Der Bundesrat passt das Landesversorgungsgesetz an: In Krisen soll der Bund schneller handeln und Verstösse gegen Anordnungen künftig mit Bussen ahnden.

In künftigen Krisen will der Bund gegebenenfalls schneller intervenieren, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen. Wer gegen Anordnungen verstösst, soll neu gebüsst werden können. Damit passt der Bundesrat das Landesversorgungsgesetz an die jüngsten Krisen an.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft für die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes an die eidgenössischen Räte verabschiedet. Er hatte die Vorlage nach Kritik in der Vernehmlassung nachgebessert.
Die Anpassung des seit 2017 geltenden Gesetzes trägt den jüngsten Krisen wie der Covid-19-Pandemie oder dem letztlich ausgebliebenen Strommangel Rechnung. Sie hält an der grundsätzlichen Zuständigkeit der Wirtschaft für die Landesversorgung fest.
Bund greift bei Versorgungskrisen unterstützend ein
Kann diese die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sichern, tritt der Bund auf den Plan. Er unterstützt den Privatsektor gezielt, um die Verfügbarkeit dieser Notwendigkeiten zu sichern und zu bewirtschaften.
Ein Eckpunkt der Revision ist das Tempo. Die Vorlage präzisiert den Zeitpunkt der staatlichen Eingriffe und fasst diesen weiter. So ermöglicht der Bundesrat ein früheres und besser an die jeweiligen Krisen angepasstes Handeln.
Dem selben Ziel dient die erweiterte Einführung von Meldepflichten. Dabei wird die Digitalisierung vorangetrieben, was wiederum der Früherkennung von Versorgungskrisen dient. Gleichzeitig ermöglicht es die Vorbereitung und Bereitschaft für die Interventionen.
Bundesrat ersetzt Strafregistereinträge durch Ordnungsbussen
Wo bisher Sanktionen drohten, die zu einem Eintrag ins Strafregister führen können, will der Bundesrat Verstösse künftig mit Ordnungsbussen ahnden.
Wer bei einem Strommangel etwa verbotenerweise die Weihnachtsbeleuchtung einschaltet, käme künftig für eine Übertretung mit einem Bussgeld davon. Das vermeidet eine Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten und eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden.
Im weiteren schafft die Teilrevision für bisher nur auf Verordnungsstufe geregelte Sachverhalte Gesetzesgrundlagen. Die Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes erfolgt in zwei Schritten.
Der erste ist seit dem 1. November in Kraft und wurde im Sommer vom Parlament gutgeheissen. Der Delegierte für Landesversorgung arbeitet seither nicht mehr im Neben- sondern im Vollamt.
Verlängerung der Garantien bis Ende 2034
Das Parlament erhöhte 2024 die Bundesgarantien für Pflichtlager von 540 Millionen auf 750 Millionen Franken und verlängerte sie um zehn Jahre bis Ende 2034.
Dem Landesversorgungsgesetz unterstehen etwa Energieträger, Nahrungs-, Futter- und Heilmittel sowie Stoffe für die Landwirtschaft. Als lebenswichtige Dienstleistungen gelten Transport und Logistik, Kommunikation und Information, Energieversorgung sowie Lagerhaltung.










