Berner Sozialhilfe soll Kinder und Jugendliche fördern
Der Kanton Bern muss in der Ausgestaltung der Sozialhilfe besonders Rücksicht nehmen auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Das beschloss der Grosse Rat am Dienstag zum Auftakt der zweiten Lesung des revidierten Sozialhilfegesetzes.

Die Ratsmehrheit folgte dem Vorschlag der vorberatenden Gesundheits- und Sozialkommission, Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe zusätzliche Unterstützung in Form von situationsbedingten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das bezieht sich insbesondere auf die Ausbildung und die soziale Teilhabe.
Die entsprechenden Artikel waren im Rat unbestritten. Kinder sollten nicht wegen ihres Umfelds von Armutsrisiken betroffen sein, sagte Kommissionssprecherin Melanie Gasser (GLP). Dabei müssten die Sozialdienste eine aktive Rolle spielen.
Umstrittenere Entscheidungen standen im Verlauf der zweiten Lesung noch bevor. Auf dem Programm stand etwa die Debatte zum Gemeinde-Selbstbehalt in der Sozialhilfe. Weil dieser auf Kritik gestossen war, schlug die Regierung ein «Transparenzmodell» vor.






