Die Klubs aus dem professionellen und Mannschaftssport kommen künftig einfacher an À-fonds-perdu-Beiträge im Rahmen der Corona-Finanzhilfen.
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Klubs aus dem professionellen und Mannschaftssport kommen künftig einfacher an À-fonds-perdu-Beiträge im Rahmen der Corona-Finanzhilfen. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Die Klubs aus dem professionellen und Mannschaftssport kommen künftig einfacher an À-fonds-perdu-Beiträge im Rahmen der Corona-Finanzhilfen. Sie müssen die Löhne nicht mehr zwingend senken. Wenn sie die Löhne senken, erhalten sie aber mehr Unterstützung.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Covid-Verordnung Mannschaftssport entsprechend angepasst.

Der Auftrag dazu hatte ihm das Parlament gegeben. Das im bisherigen Covid-19-Gesetz verankerte System der Lohnsenkung hatte sich in der Praxis als sehr komplex erwiesen.

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Sportklubs sollen einfacher an à-fonds-perdu-Beiträge vom Bund gelangen. (Symbolbild) - KEYSTONE

Die kürzlich verabschiedete Anpassung des Covid-19-Gesetzes bedeutet, dass den Klubs neu zwei Varianten offenstehen: Entweder sie nehmen die erforderlichen Lohnsenkungen vor und behalten diese bis Ende 2021 bei. Dann erhalten die Klubs pro Spiel der laufenden Saison Beiträge in Höhe von höchstens zwei Dritteln der durchschnittlichen Ticketeinnahmen der Saison 2018/2019.

Erfüllen die Klubs die Anforderungen an die Lohnsenkung nicht, erhalten sie höchstens 50 Prozent der Ticketeinnahmen. In beiden Fällen werden die effektiv erzielten Ticketeinnahmen der laufenden Saison von den berechneten Beiträgen abgezogen.

Gesuche werden wohl ansteigen

Zudem darf die Gesamtlohnsumme des Klubs, im Vergleich zur Saison 2019/2020, während fünf Jahren höchstens im Umfang der Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise steigen.

Laut dem Bundesrat reichen aus heutiger Sicht für die Saison 2020/2021 die im Covid-19-Gesetz festgelegten 115 Millionen Franken auch unter den neuen Voraussetzungen aus. Zwar sei davon auszugehen, dass die Anzahl der Gesuche ansteigen werde. «Viele Klubs dürften sich aber für die Variante des tieferen Beitragsbezuges entschliessen, da diese keine Lohnsenkungspflicht nach sich zieht.»

Sportklubs können Beiträge für die erste Periode (Spiele ohne Zuschauerinnen und Zuschauer von Ende Oktober bis Ende März 2021) bis am 30. April 2021 beantragen. Für die restliche Saison gilt als Eingabefrist der 31. Juli 2021.

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Der Finanzminister Ueli Maurer. - Keystone

Weiter können die professionellen und die semiprofessionellen Klubs für ihre Nachwuchsförderung Bundesbeiträge aus dem Stabilisierungspaket von Swiss Olympic beziehen.

Die Klubs aus dem professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssport sind von den Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie stark betroffen. Wirtschaftlich einschneidend ist namentlich das Zuschauerverbot in den Stadien, da damit auch die Einnahmen aus den Ticketverkäufen und der Gastronomie wegfallen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat vereinfacht den Bezug von À-fonds-perdu-Beiträgen für den Profisport.
  • Das vorgesehene Geld werde trotz der steigenden Gesuche-Zahl ausreichen.
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