Ab Mitte Mai können Gesuche für Pilotversuche mit nicht medizinischem Cannabis eingereicht werden.
Die Lieferketten für die Pilotversuche zur Abgabe von nicht medizinischem Cannabis werden vom Anbau bis zum Vertrieb streng überwacht. (Archivbild)
Die Lieferketten für die Pilotversuche zur Abgabe von nicht medizinischem Cannabis werden vom Anbau bis zum Vertrieb streng überwacht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Mitte Mai können Gesuche für Pilotversuche mit Cannabis eingereicht werden.
  • Ziel ist es, mehr über die Vor- und Nachteile eines kontrollierten Zugangs zu erfahren.
  • Die Lieferketten vom Saatgut bis zum Verkauf würden streng überwacht.

Ab Mitte Mai können Gesuche für Pilotversuche mit nicht medizinischem Cannabis eingereicht werden. Deren Ziel ist es, mehr über die Vor- und Nachteile eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis zu erfahren. Der Bundesrat bewilligte an seiner Sitzung vom Mittwoch die entsprechende Verordnung.

Mit den Versuchen sollen unter anderem die Konsequenzen auf die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer und deren Konsumgewohnheiten in einem wissenschaftlichen Rahmen geprüft werden, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schrieb.

Auch die Auswirkungen auf den illegalen Drogenmarkt, auf den Jugendschutz und auf die öffentliche Sicherheit würden gemessen und dokumentiert. Die Lieferketten vom Saatgut bis zum Verkauf würden streng überwacht.

Der angebotene Cannabis müsse dabei hohe Qualitätsstandards erfüllen und aus biologischem Anbau stammen. Die Teilnehmenden können nur eine beschränkte Menge von Cannabis-Produkten pro Monat erwerben, der Weiterverkauf ist verboten. Abgegeben werden soll das Rauschmittel von geschultem Personal in Verkaufsstellen.

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