Der Bundesrat hat den antizyklischen Kapitalpuffer reaktiviert. Dies auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Der Bundesrat macht den Banken wieder schärfere Vorschriften, was die Vergabe von Wohnbauhypotheken betrifft. Er hat den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer reaktiviert. (Symbolbild)
Der Bundesrat macht den Banken wieder schärfere Vorschriften, was die Vergabe von Wohnbauhypotheken betrifft. Er hat den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer reaktiviert. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Der Bundesrat hat auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) den antizyklischen Kapitalpuffer reaktiviert. Damit müssen die Banken ab Ende September 2022 zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in Höhe von 2,5 Prozent halten. Der Entscheid sei aufgrund der Entwicklungen an den Immobilien- und Hypothekarmärkten erfolgt, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Der antizyklische Kapitalpuffer soll die Widerstandskraft des Bankensektors gegen Korrekturen am Hypothekar- und Immobilienmarkt stärken. Gleichzeitig soll er einer weiteren Verschärfung der Situation auf diesen Märkten entgegenwirken.

Der antizyklische Puffer war im März 2020 zu Beginn der Corona-Krise deaktiviert worden.

So funktioniert der antizyklische Kapitalpuffer

Der antizyklische Kapitalpuffer wirkt einer Überhitzung auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt entgegen. So funktioniert er: Ist der Kapitalpuffer aktiviert, sind die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken, wenn sich Fehlentwicklungen am Kreditmarkt aufbauen.

Zudem erhöhen sich dadurch die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Ungleichgewichten entgegenwirkt.

Der Kapitalpuffer kann auf den gesamten Kreditmarkt oder sektoriell, etwa auf den Hypothekarmarkt ausgerichtet, aktiviert werden und beträgt maximal 2,5 Prozent der gesamten inländischen risikogewichteten Aktiven einer Bank.

SNB Schweizerische Nationalbank
Die Schweizerische Nationalbank SNB in Bern. - Keystone

Der Kapitalpuffer muss von allen Schweizer Banken sowie Tochtergesellschaften ausländischer Banken in der Schweiz zusätzlich zu allen anderen Kapitalanforderungen gehalten werden.

Am 13. Februar 2013 hatte der Bundesrat erstmals beschlossen, den antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren. Am 22. Januar 2014 gab der Bundesrat dem Antrag der SNB statt, den Puffer zu erhöhen.

Seine Ausserkraftsetzung zu Beginn der Corona-Krise erhöhte den Handlungsspielraum der Banken bei der Kreditvergabe. So können die Institute seither und bis Ende September 2022 Bedürfnisse der Haushalte und der Unternehmen nach Krediten und Liquidität besser befriedigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der antizyklische Kapitalpuffer soll die Widerstandskraft des Bankensektors stärken.
  • Jetzt hat der Bundesrat ihn wieder aktiviert.
  • Zu Beginn der Corona-Krise war er ausser Kraft gesetzt worden.
Ad
Ad
Ad

Mehr zum Thema:

CoronavirusBundesrat