Bundesrat befürwortet flexiblere Homeoffice-Regelung grundsätzlich
Der Bundesrat unterstützt eine neue Regelung für flexible Arbeitszeiten im Homeoffice, allerdings mit Einschränkungen.

Der Bundesrat unterstützt eine flexiblere gesetzliche Regelung der Arbeitszeiten im Homeoffice grundsätzlich. Er will die Vorgaben allerdings auf jene Personen einschränken, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen können. Nur sie könnten von der angestrebten Flexibilisierung profitieren.
Ausgearbeitet hat die Vorlage, zu der der Bundesrat am Mittwoch Stellung nahm, die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates. Geplant ist eine Verlängerung der maximalen Zeitspanne für die tägliche Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden.
Die Mindestruhezeit soll von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Sonntagsarbeit soll an höchstens sechs Sonntagen für jeweils bis zu fünf Stunden bewilligungsfrei möglich sein. Vorgesehen ist auch das Recht auf Nichterreichbarkeit. Die Vorlage schaffe Klarheit, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen, schrieb der Bundesrat.
Bundesrat: Recht auf Nichterreichbarkeit allen gewähren
Allerdings will er den Geltungsbereich der neuen Bestimmungen eingrenzen: Während die Kommission die Bestimmungen für alle über 18-jährigen Arbeitnehmerinnen und -nehmer anwenden will, will der Bundesrat sie nur für Personen gelten lassen, die im Wesentlichen selbst entscheiden können, wann sie ihre Arbeit erledigen.
Denn nur sie könnten vom Anliegen der Vorlage profitieren, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit möglichst gut zu gestalten. Das Recht auf Nichterreichbarkeit will der Bundesrat allen gewähren, nicht nur jenen Angestellten, die zu Hause oder ausserhalb ihres Betriebs arbeiten.
In der Wirtschaftskommission des Nationalrates stellte sich eine Minderheit gegen die vom heutigen Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) noch vor der Covid-19-Pandemie angestossene Vorlage. Sie befürchtet schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Gesundheitsschutz, und dies hätte letztlich hohe Kosten für die Wirtschaft zur Folge.