Auch Bundesrat will Homeoffice neu regeln
Den vom Parlament vorgeschlagenen neuen Regeln stimmt der Bundesrat grösstenteils zu. Von links droht aber Widerstand.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat begrüsst die Vorschläge für neue Regeln beim Homeoffice.
- Homeoffice soll grundsätzlich allen Arbeitnehmenden offenstehen.
- Geregelt werden sollen Ruhezeit, Sonntagsarbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit.
Der Bundesrat begrüsst die Vorschläge aus dem Nationalrat, wie die Regelungen zu Homeoffice neu gestaltet werden sollen. Die Vorlage entspreche den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung in der Arbeitswelt. Gleichzeitig soll das Recht auf Nichterreichbarkeit während der täglichen Ruhezeit und an Sonntagen im Arbeitsgesetz verankert werden. Die Neuerungen werden allerdings von Teilen des Parlaments und den Gewerkschaften kritisiert.
Ab 18: Homeoffice für alle
Homeoffice ist nicht erst mit der Corona-Pandemie ein Politikum geworden. Der ursprüngliche Vorstoss stammt aus dem Jahr 2016 und wurde vom damaligen Nationalrat Thierry Burkart eingereicht. Heute ist Burkart Ständerat und seit 4 Jahren auch FDP-Präsident.

Doch nun hält auch der Bundesrat fest: Homeoffice gehöre heute zum Arbeitsalltag. Die Vorlage der Wirtschaftskommission des Nationalrats unterstützt der Bundesrat mehrheitlich. Dazu gehört, dass grundsätzlich alle Arbeitnehmenden ab 18 Jahren ihre Arbeitsleistung ausserhalb des Betriebes erbringen können.
Bundesrat bringt eigene Vorschläge für Homeoffice
Anders als das Parlament will der Bundesrat dazu aber keine schriftliche Vereinbarung vorsehen. Dies wäre für die Betriebe ein unnötiger Aufwand. Zudem sieht die Vorlage vor, dass die Tages- und Abendarbeit innerhalb von 17 Stunden zu leisten ist. Heute sind es 14 Stunden.
Ansonsten sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie infrage gestellt, schreibt Burkart in seinem Vorstoss: Wer um 18 Uhr sein Kind in der Krippe abhole, könnte sonst am Abend nicht noch dringende E-Mails abarbeiten.

Weiter soll die tägliche Ruhezeit von aktuell mindestens elf auf neun Stunden verkürzt werden. An höchstens sechs Sonntagen pro Jahr soll an höchstens fünf Stunden bewilligungsfrei gearbeitet werden können. Diese Sonntagsarbeit wäre dann aber mit einem Lohnzuschlag von 50 Prozent abzugelten. Kernanliegen ist, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit zu optimieren.
«Recht auf Nichterreichbarkeit»
Um dies zu erreichen, schlägt der Bundesrat aber auch einige punktuelle Anpassungen vor. Er will damit Klarheit schaffen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden nicht vernachlässigen.
So sollen diese Flexibilisierungen auf jene Arbeitnehmenden eingeschränkt werden, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil auch selber festlegen können. Das vom Parlament eingebrachte «Recht auf Nichterreichbarkeit» will der Bundesrat ausdehnen: Es soll für alle Arbeitnehmenden gelten, nicht nur für Personen im Homeoffice.
Kritik der Gewerkschaften
Die Gewerkschaften kritisierten indes schon bei der Beratung im Parlament, dass die Schutzmechanismen ausgehöhlt würden. Die Arbeitsbelastung drohe zu steigen und die Arbeitsbedingungen sowie der Gesundheitsschutz verschlechtert werden. Dies wiederum könnte auch hohe Kosten für die Wirtschaft verursachen.
Auch die Kirchen kritisieren die Vorlage: Sie pochen auf Einhaltung der Sonntagsruhe. Schon in der vorberatenden Kommission sind denn auch die Entscheide bei den einzelnen Punkten nur mit knappen Mehrheiten zustande gekommen. Die Gewerkschaften wollen ein allfälliges Referendum prüfen.