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Bundesrat will keine CO2-Etikette auf Lebensmitteln

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Bern,

Der Bundesrat hat die CO2-Etikette für Lebensmittel abgelehnt. Er begrüsst aber den Ansatz der Transparenz.

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Der Bundesrat bevorzuge ein Label, welches alle umweltrelevanten Einflüsse bei der Produktion eines Lebensmittels berücksichtige. (Symbolbild) - depositphotos

Der Bundesrat hat die Einführung einer CO2-Etikette auf Lebensmitteln abgelehnt. Den Ansatz der Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten begrüsst er, und verweist auf bestehende private Umweltkennzeichnungen.

Zudem erachte es der Bundesrat als nicht sinnvoll, wenn die Schweiz im Alleingang eine Regelung beschliesse, wie er am Mittwoch mitteilte.

Falls die EU einheitliche Regeln beschliesse, sei er bereit, eine Einführung von Mindestvorgaben für eine Umweltkennzeichnung zu prüfen. Die Landesregierung erstellte zum Thema einen Bericht, um einen Auftrag des Parlaments zu erfüllen.

Bundesratspräferenz: Ein Label mit ganzheitlichem Blick

Der Bundesrat bevorzuge zudem ein Label, welches alle umweltrelevanten Einflüsse bei der Produktion eines Lebensmittels berücksichtige. Damit meinte er etwa den Einsatz von Pestiziden, den Wasserverbrauch, die Transportwege oder auch die Verpackung. Die alleinige Betrachtung des CO2-Ausstosses, wie es der Parlamentsvorstoss fordere, vermittle kein umfassendes Bild.

Nach Ansicht des Bundesrats würde ein Alleingang der Schweiz zu Handelshemmnissen mit der EU führen, da auch importierte Lebensmittel mit der Etikette versehen werden müssten. Zudem würde eine staatlich geführte Kennzeichnung mit «erheblichem finanziellen und personellem Aufwand» für den Bund einhergehen.

Kommentare

User #5005 (nicht angemeldet)

MEI UMSETZEN: Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung 1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. 2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

User #8075 (nicht angemeldet)

Dann hat ja jetzt der Bundesrat genug Zeit um die MEI umzusetzen.

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